Bundesgericht

    «Sadist von Romont» wird nicht bedingt entlassen

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    Lausanne,

    Der als «Sadist von Romont» bekannt gewordene Mörder und Sexualstraftäter wird nicht bedingt entlassen.

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    Der als «Sadist von Romont» bekannt gewordene Mörder und Sexualstraftäter wird nicht bedingt entlassen. - keystone

    Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes im Wesentlichen abgewiesen.

    Der heute 67-jährige Mann hatte in den 1980er-Jahren mehrere Morde an Jugendlichen begangen, denen sexuelle Übergriffe vorausgingen. Er war im Oktober 1989 vom Bezirksgericht Entremont im Wallis zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er befindet sich seit seiner Verhaftung im Mai 1987 im Freiheitsentzug.

    Der Beschwerdeführer hat bereits zahlreiche Gesuche für eine bedingte Entlassung gestellt, die bisher alle abgelehnt wurden. Erstmals zog er den Entscheid bis ans Bundesgericht weiter, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

    Das höchste Schweizer Gericht stützt den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts, wonach beim Verurteilten nach wie vor ein sehr hohes Rückfallrisiko besteht. Es hat seine Beschwerde deshalb abgewiesen. (Urteil 7B_1185/2025 vom 28.07.2026)

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