Gericht

Eiskunstläuferin verletzt: Fünf Angeklagte in Lausanne vor Gericht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Der Unfall hätte einer russischen Eiskunstläuferin bei einer Probe für die Eröffnungsfeier der Olympischen Jugendspiele in Lausanne im Januar 2020 beinahe das Leben gekostet. Der Prozess, in dem mögliche Verantwortlichkeiten geklärt werden sollen, hat am Montag begonnen.

Olympische Jugendspiele Lausanne Prozess
Olga Sevastianova (links) zusammen mit Rechtsanwalt Julien Gafner und Rechtsanwältin Elza Reymond (Mitte), der Anwältin von Olga, sowie ihrem Ehemann Sergii Sevastianov (rechts). - keystone

Die Eiskunstläuferin, die an einem Reifen hing, war aus einer Höhe von etwa vier Metern auf das Eis der Vaudoise Arena gestürzt. Die Untersuchung konnte technische Ursachen für den Sturz ermitteln, jedoch keine möglichen menschlichen Verantwortlichkeiten benennen.

Es ist nun Aufgabe des Polizeigerichts von Lausanne, über fünf Angeklagte zu urteilen, denen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird: den Ehemann des Opfers und vier Verantwortliche einer deutschschweizerischen Eventagentur. Sie alle müssen sich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten.

Am Montagmorgen wurde der russische Ehemann der Eiskunstläuferin von der Gerichtspräsidentin vernommen. Er bezeichnete sich selbst als einfachen Assistenten, der lediglich dafür zuständig war, seine Frau während ihrer Auftritte hoch- und wieder herunterzuziehen. In technische Fragen habe er sich nicht eingemischt.

Zwar habe er beim Aufbau der Winde in der Vaudoise Arena mitgeholfen, doch habe er dabei lediglich die Anweisungen der Deutschschweizer Techniker befolgt. «Das sind Profis, ich habe ihnen vertraut», sagte er bei seiner Anhörung.

Diese Winde war an der Decke der Eishalle befestigt worden, obwohl der Montageplan ausschliesslich eine Befestigung am Boden vorsah. Zudem waren die beiden Rollen, die für ein korrektes Aufwickeln des Seils auf die Trommel sorgen sollten, nicht angebracht worden.

Der Ehemann berichtete, dass diese von seiner Frau gekaufte Maschine bei etwa 200 Vorstellungen in Deutschland problemlos eingesetzt worden sei, allerdings stets mit einer Bodenbefestigung.

Die Techniker hätten ihm jedoch erklärt, dass dies in der Vaudoise Arena nicht möglich sei, da sich die Winde in einem VIP-Bereich befunden hätte. Er sagte, er sei über diese Entscheidung «verwundert» gewesen, habe aber auch hier «Vertrauen» gehabt.

Wenige Tage vor den Olympischen Jugendspielen verliefen die ersten Proben für diese Show reibungslos. Doch am 7. Januar 2020, zwei Tage vor der Eröffnungsfeier, führte das falsch aufgewickelte Stahlseil in Verbindung mit den Akrobatikfiguren der Eiskunstläuferin zu Ruckeln. Die Sportlerin verlor das Gleichgewicht und stürzte ab.

Die Russin erlitt mehrere Verletzungen, insbesondere an einer Hand und im Gesicht, und ihr Leben war in Gefahr. Zwar konnte sie gerettet werden, doch die heute 42-jährige Eiskunstläuferin konnte ihre berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen.

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Kommentare

User #5478 (nicht angemeldet)

Bei all den Zuwiderhandlungen gegen die Montageanweisungen des Herstellers der Seilwinde, handelt sich ganz klar um einen Fall von fahrlässiger, schwerer Körperverletzung.

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