Bundesgericht

Bundesgericht hebt eine vergessen gegangene Landesverweisung auf

Keystone-SDA
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Lausanne,

Landesverweisung vergessen, nachträglich angeordnet und vom Bundesgericht aufgehoben – der Dominikaner war da längst ausgeschafft.

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Das Bundesgericht hebt eine vergessen gegangene Landesverweisung auf. - keystone

Die Staatsanwaltschaft vergisst eine Landesverweisung. Das Bezirksgericht übergeht dies wortlos. Das Obergericht ordnet sie doch noch an. Und als das Bundesgericht sie wieder aufhebt, ist der Betroffene längst ausgeschafft. Wie das geht, zeigt ein Fall aus Zürich.

Der Beschwerdeführer stieg im April 2021 mit einem weiteren Mann in eine Wohnung in der Stadt Zürich ein. Zum Stehlen kamen sie nicht, denn die Nachbarin hörte Lärm und polterte an die Wohnungstüre. Die Einbrecher öffneten die Türe, zogen die Frau in die Wohnung und drückten sie zu Boden. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Frau wehrte sich, bis die Männer von ihr abliessen und das Weite suchten. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Beschwerdeführer im März 2024 deshalb wegen Freiheitsberaubung und einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten – bedingt. Ein schwacher Trost für den Verurteilten, denn zum Zeitpunkt des Urteils hatte er bereits 328 Tage in Haft verbracht.

Obwohl es sich bei der Freiheitsberaubung um eine so genannte Katalogtat handelt, die gemäss Strafgesetzbuch eine obligatorische Landesverweisung zur Folge hat, ging das Bezirksgericht mit keinem Wort darauf ein. Die Staatsanwaltschaft hatte die Landesverweisung nicht beantragt.

«Aus Versehen»

Die Staatsanwaltschaft und der Beschwerdeführer meldeten im März 2024 Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts an. Die Staatsanwaltschaft überlegte es sich anders, als sie das begründete Urteil gut zwei Monate später erhielt und zog die Berufung zurück. Allerdings machte sie einen kleinen Vorbehalt, dass sie es sich vielleicht anders überlegen könnte.

Das tat sie, als der erstinstanzlich Verurteilte seine Berufungserklärung nach Erhalt des schriftlichen Urteils einreichte. Und da verlangte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung erstmals die Landesverweisung.

Das Zürcher Obergericht liess die Anschlussberufung zu und sprach für den Dominikaner nebst der bedingten Freiheitsstrafe eine Landesverweisung von fünf Jahren aus. Diese sei vor Bezirksgericht «wohl aus Versehen» nicht beantragt worden. So erklärte die Staatsanwaltschaft vor Obergericht ihren Fehler, wie aus dem dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Wie dem auch sei, mit ihrer Anschlussberufung hat die Staatsanwaltschaft gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, das die Beschwerde des Dominikaners gutgeheissen hat. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit dem Rückzug ihrer ursprünglichen Hauptberufung offenbar mit dem Urteil abgefunden – auch mit der nicht angeordneten Landesverweisung.

Widersprüchliches Verhalten

Ihr Verhalten sei Widersprüchlich, wenn sie nach ihrem Rückzug doch noch Anschlussberufung mache und dann erstmals die Landesverweisung beantrage. Wäre es ihr tatsächlich darum gegangen, ihren Fehler auszubügeln, wäre sie bei ihrer Hauptberufung geblieben. Ihre Anschlussberufung habe zur Folge, dass für den Angeklagten das Verschlechterungsverbot nicht zur Anwendung komme.

Dieser Grundsatz sieht vor, dass eine Strafe nicht erhöht werden darf, wenn nur der Angeklagte in Berufung geht. Damit wird verhindert, dass jemand aus Angst vor einer härteren Strafe seine Rechte wahrnimmt. Das Bundesgericht hat das Urteil deshalb aufgehoben und zurückgewiesen.

Die nun aufgehobene Landesverweisung hat für den Dominikaner faktisch keine Relevanz mehr: Die Migrationsbehörden haben ihn bereits Ende April 2024 ausgeschafft und mit einer Einreisesperre belegt. So einfach kann es gehen.

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