Rupert Stadler: Verurteilter Ex-Audi-Chef geht in Revision
Rupert Stadler, der ehemalige Audi-Chef, ist im Prozess um Abgas-Manipulationen in München (D) verurteilt worden. Nun legten seine Anwälte Revision ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ex-Audi-Boss Rupert Stadler hat beim Landgericht München (D) Revision eingereicht.
- Der Manager war wegen Betrugs zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden.
- Für eine schriftliche Urteilsbegründung hat die Strafkammer bis Anfang April 2024 Zeit.
Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler und seine beiden Mitangeklagten haben über ihre Verteidiger Rekurs gegen die am 27. Juni gegen sie ergangenen Urteile eingelegt. Dies gab das Landgericht München öffentlich bekannt. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte die Männer wegen Betrugs im Dieselabgasskandal zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt.

Mit Blick auf auf Rupert Stadler und den mitangeklagten Ingenieur P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits während des Prozesses auf die Strafmasse geeinigt. Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche zufrieden geäussert. Seinem Mandanten bleibe damit eine Gefängnisstrafe erspart.
Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Zahlung von 1,1 Millionen Euro wurde auch ausgesprochen. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.
Staatsanwaltschaft forderte mehrjährige Haftstrafe für Rupert Stadler
Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, Revision ein. Sie hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400'000 Euro verurteilt.

Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei grossen Dieselmotoren gestanden. Rupert Stadler und P. veranlassten die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Strasse.
Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte. Anschliessend werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.