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    Rupert Stadler: Urteil gegen Ex-Audi-Chef steht bevor

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    Deutschland,

    Der Prozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler neigt sich dem Ende zu. Im Juni wird entschieden, ob er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen wird.

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    Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Audi AG, sitzt im Sitzungssaal des Landgerichts München. - Sven Hoppe/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Rupert Stadler muss sich vor dem Gericht wegen des Dieselskandals verantworten.
    • Dem früheren Audi-Chef droht eine Bewährungs- und Geldstrafe.

    Rupert Stadler ist ein deutscher Manager und Unternehmer, der von 2007 bis 2018 Vorstandsvorsitzender der Audi AG war. Während seiner Amtszeit waren Audi, der VW-Konzern und andere Automobilhersteller in den Abgasskandal verwickelt.

    Nach dem Geständnis von Stadler könnte der Betrugsprozess im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Ende Juni zu Ende gehen. Im droht nun eine Bewährungsstrafe.

    Nachdem die noch zwei Mitangeklagten im Verfahren ebenfalls gestanden haben, plane das Landgericht München nun mit einer Urteilsverkündung am 27. Juni, teilte das Gericht am Freitag mit.

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    Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutschen Automobilherstellers Audi, vor dem Landgericht München. - Matthias Schrader/AP-Pool/dpa

    Demnach soll am 13. Juni die Staatsanwaltschaft plädieren, am 14. und 20. Juni die Verteidigung der drei Angeklagten.

    Darüber hinaus sind noch ein Termin zur Beweisaufnahme und ein Reservetag eingeplant.

    Rupert Stadler: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

    Das Strafmass beim Urteil dürfte aber wenig überraschend ausfallen. Nach dem Geständnis von Rupert Stadler und einer Verständigung der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe enden. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte dem 60-Jährigen bei Zahlung von 1,1 Millionen Euro eineinhalb bis zwei Jahre Bewährungshaft in Aussicht gestellt.

    Auch die beiden Mitangeklagten können nach Zusagen des Gerichts mit Bewährung rechnen. Das Verfahren gegen einen vierten Anklagten, einen Ingenieur, wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt.

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