RT France, ein Ableger des russischen Staatssenders hat vor dem europäischen Gericht gegen Sanktionen geklagt. Die Klage wurde nun abgewiesen.
RT-Logo
RT-Logo - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat wegen dem Ukraine-Krieg den russischen Staatssender RT sanktioniert.
  • Daraufhin klagte RT France vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Die Klage wurde nun von den Richtern abgewiesen.

Der russische Staatssender RT ist mit einer Klage gegen ein EU-Sendeverbot wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. «Das Gericht weist die Klage in vollem Umfang ab», hiess es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik wurde in der EU Anfang März kurz nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine verboten, weil ihnen die Verbreitung von Kriegspropaganda vorgeworfen wurde.

RT
Im Kampf gegen russische Propaganda hat die EU die russischen Staatsmedien RT und Sputnik verboten. Foto: Pavel Golovkin/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

«Wir sind Zeugen massiver Propaganda und Desinformation über diesen ungeheuerlichen Angriff auf ein freies und unabhängiges Land», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen damals. Man werde nicht zulassen, dass Unterstützer des Kreml «ihre giftigen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten oder die Saat der Spaltung in unserer Union säen».

Die Strafmassnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen davon sind auch RT-Ableger wie RT auf Deutsch oder Französisch. Die EU hat mittlerweile drei weiteren Sendern die Sendefrequenzen gestrichen.

RT France klagte gegen Sanktionen

Im konkreten Fall klagte der französische Ableger RT France gegen die Sanktionen und begründete dies damit, dass der Sender sich zuvor nicht habe gegen die Anschuldigungen verteidigen dürfen. Zudem würden Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf unternehmerische Betätigung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verletzt. Auch stellte RT France infrage, ob der Rat der EU die fragliche Entscheidung überhaupt treffen durfte.

Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das EU-Gericht wies all diese Punkte am Mittwoch zurück. Die Richter argumentierten unter anderem, dass die verhängten Sanktionen «unter Berücksichtigung des aussergewöhnlichen Kontextes» mit Blick «auf die verfolgten Ziele angemessen und erforderlich» seien. Auch griffen die Strafmassnahmen nicht unverhältnismässig in die unternehmerische Freiheit des Senders ein. Sie seien vorübergehend und umkehrbar.

Zudem habe der Rat der EU belegt, dass RT France «aktiv die Destabilisierungs- und Aggressionspolitik» Russlands gegen die Ukraine unterstützt habe. Der Sender habe zudem Informationen ausgestrahlt, die den Krieg gegen die Ukraine rechtfertigten und eine erhebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der EU darstellen könnten. RT France kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Ursula von der LeyenInternetGerichtKremlKriegKlageEU