Prozesse um Corona in Ischgl: Staat könnte auf Verjährung verzichten

Keystone-SDA
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Österreich,

Mit dem Verzicht der Verjährung könnten potenzielle Kläger im Ischgl-Corona-Debakel die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten.

Den österreichischen Behörden wird vorgeworfen, im März 2020 zu spät auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert zu haben, und dass die unkontrollierte Massenabreise der Gäste zu weiteren Ansteckungen sowie zur Verbreitung des Virus in Europa führte. Foto: Expa/Johann Groder/APA/dpa
Den österreichischen Behörden wird vorgeworfen, im März 2020 zu spät auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert zu haben, und dass die unkontrollierte Massenabreise der Gäste zu weiteren Ansteckungen sowie zur Verbreitung des Virus in Europa führte. Foto: Expa/Johann Groder/APA/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadenersatz-Prozesse rund um den Corona-Ausbruch in Ischgl sind in vollem Gange.
  • Der Staat könnte nun auf die dreijährige Verjährungsfrist verzichten.
  • Damit müssten potenzielle Kläger nicht schon jetzt den teuren Rechtsweg bestreiten.

In den Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt.

Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten. Dies sagten sie am Freitag im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien.

Urlauber im Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr in verschiedenen Ländern Europas verbreitet. Darunter auch in Deutschland.

Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben.

Dritte Schadenersatzklage vor Gericht

Würde die dreijährige Verjährungsfrist wegfallen, müssten zusätzliche potenzielle Kläger nicht jetzt schon den teuren Rechtsweg beschreiten. Sie könnten die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten.

Coronavirus Wintersportort Ischgl Tirol
Das «Kitzloch», eines der angesagtesten Après-Ski-Lokale in Ischgl, Tirol. Ein Barkeeper des Lokals wurde positiv auf das Coronavirus getestet – es war der erste bestätigte Fall des Ski-Ortes. - dpa

«Ich halte das für einen sinnvollen Weg», sagte Martin Paar, ein Rechtsvertreter des Staates. Er müsse jedoch noch Rücksprache mit Vertretern der Republik halten, sagte er.

Am Freitag wurde in dem Gericht die dritte Schadenersatzklage rund um Ischgl verhandelt. Sie wurde von einem Mann aus dem Ruhrgebiet eingebracht, der nach einem Skiurlaub in Ischgl an Covid-19 erkrankte. Laut seinem Anwalt Alexander Klauser leidet der Mann noch immer an Herzbeschwerden, Atemnot und Schwäche.

Die Forderung beläuft sich auf 14'000 Euro. Mit Urteilen in diesem und weiteren Fällen wird erst in einigen Wochen gerechnet.

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