Kuh bricht Wanderer in Österreich 22 Knochen – Bauer haftet nicht

Nicola Wittwer
Nicola Wittwer

Österreich,

Eine Wanderin wird in Österreich von einer Kuh schwer verletzt. Ihre Klage wird nun endgültig abgewiesen, den Bauern trifft keine Schuld.

Kuh
In Österreich bricht eine Kuh einer Wanderin 22 Knochen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Herbst 2023 brach eine Kuh in Österreich einer Wanderin 22 Knochen.
  • Die Frau verklagte daraufhin den Bauer.
  • Der Fall ging bis vor Oberste Gericht, das sich gegen die Klägerin entscheidet.

Im Herbst 2023 kommt es im österreichischen Kärnten zu einer folgenschweren Kuh-Attacke: Das Rind geht auf ein wanderndes Ehepaar los – die Frau erleidet 22 (!) Knochenbrüche und wird an der Lunge verletzt.

Nun entscheidet das höchste österreichische Gericht: Den Bauern, dem das Tier gehört, trifft keine Schuld.

Verletzte will 35'000 Euro

Der Vorfall ereignet sich im Oktober 2023 auf einem markierten Wanderweg. Die Frau ist mit ihrem Ehemann unterwegs, als die beiden auf eine Herde von sieben Mutterkühen mit Kälbern treffen.

Eine Kuh steht mitten auf dem Weg, geht plötzlich auf den Mann los und stösst ihn zu Boden. Dann attackiert sie auch die Frau, die schwer verletzt wird.

Das Ehepaar klagt in der Folge gegen den Bauer und Besitzer der Tiere. Er soll den beiden 35'000 Euro zahlen.

Doch die Forderung stösst vor den Gerichten auf Ablehnung. Nach dem Landesgericht Klagenfurt und dem Oberlandesgericht Graz findet auch der Oberste Gerichtshof: Der Bauer ist unschuldig.

Bauer erledigte das Notwendige

Laut dem Höchstgericht kam der Bauer seinen Pflichten nach, indem er etwa Warnschilder entlang des Weges aufgestellt hatte. Dies genüge, da seine Kühe vorher nie aggressiv waren.

Die «Kleine Zeitung» zitiert den Rechtsanwalt Michael Hirm wie folgt: «Damit ist jetzt gerichtlich einzementiert, dass ein Bergbauer sein Weidegebiet nicht einzäunen muss.»

Hattest du beim Wandern schon Probleme mit Kühen?

Der Anwalt der Wanderer forderte vor Gericht, dass der Bauer einen zweigliedrigen Elektrozaun hätte installieren sollen. Der Weg sei so eng, dass die Wanderer der Kuh nicht hätten ausweichen können.

Dem widersprechen die Gerichte. Die schwer verletzte Wanderin kriegt deshalb kein Geld vom Bauern.

Kommentare

User #2324 (nicht angemeldet)

Mit ein bisschen Vorsicht und gesunden Menschenverstand kann man gefahrlos an einer Herde vorbeigehen. Wenn ich zu einer Herde stosse, schaue ich kurz wie die Kühe auf mich reagieren, rede ruhig mit den Kühen - auch wenn dies albern klingt - aber so werden sie auf mich aufmerksam erschrecken nicht und gehe langsam und ruhig an den Tieren, wenn möglich mit Abstand, vorbei. Wenn es nicht möglich war, einfach ruhig vorbeigehen und keinesfalls das Kalb anfassen. Ich hatte bis jetzt noch nie Probleme gehabt.

User #9739 (nicht angemeldet)

MUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUH! macht die KUUUUUUUUH! Weiss aber nicht ob die Kuh Bertha, Helga oder wie auch imemr heissen thuht. Meine Lieblingskuh ist die Olga!

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