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Peitzer Karpfen erhält Herkunftssiegel der EU

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Deutschland,

Aachener Printen, Thüringer Rostbratwurst oder Parmaschinken kennt jeder. Aber schon mal etwas von Peitzer Karpfen gehört? Auch der Fisch aus Südbrandenburg gehört künftig zu den Lebensmitteln mit geschützter Herkunftsbezeichnung.

Die Herkunftsbezeichnung des Peitzer Karpfens ist künftig durch EU-Recht geschützt.
Die Herkunftsbezeichnung des Peitzer Karpfens ist künftig durch EU-Recht geschützt. - Patrick Pleul/ZB/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Peitzer Karpfen wird künftig durch ein Herkunftssiegel der EU geschützt.

Er muss ähnlich wie Champagner, Parmaschinken oder Parmesankäse künftig aus einer bestimmten Region - in diesem Fall in Brandenburg - stammen, wie nun aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorging. Weiter hiess es, das Fleisch des Peitzer Karpfens besteche durch seinen charakteristischen Geschmack und seinen aromatischen Duft.

Die Produktion beruhe auf einer vor mehr als 100 Jahren in Gebieten der heutigen Landkreise Spree-Neisse und Dahme-Spreewald entstandenen Tradition, die in Verbindung mit günstigen geografischen und klimatischen Bedingungen eine hohe Qualität des Produkts garantiere und ihm einen besonderen Ruf verleihe. Zahlreiche Lebensmittel werden durch diese EU-Regelung geschützt, die Qualität garantieren und das Produkt vor Fälschungen schützen soll.

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