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Datenleck bei Facebook: Anschluss an Sammelklage möglich

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Deutschland,

Datendiebe gelangten an Infos von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzern und veröffentlichten sie im Darknet. Nun geht es um Schadenersatz.

Schadenersatz
Der BGH hat ein wichtiges Urteil zur Frage des Schadenersatzes gesprochen. Nun ziehen Verbraucherschützer Konsequenzen. (Symbolbild) - dpa

Wer nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor einigen Jahren Schadenersatz geltend machen will, kann sich nun kostenlos einer Sammelklage von Verbraucherschützern anschliessen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf der Internetseite «Sammelklagen.de» einen «Klage-Check» eingerichtet, um im ersten Schritt zu überprüfen, ob die Klage zum eigenen Fall passt.

Ist dem so, erhält man Hinweise, wie man sich in das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen kann. Dieses sei nun offen, teilte der Verband in Berlin mit.

Wenn man sich einträgt, können Ansprüche den Angaben zufolge nicht verjähren. Egal, wie lange das Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta dauert. Der Verband hat die Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht.

Höchstrichterliche Klärung

Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern abgegriffen und 2021 im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein.

Es hagelte allein hierzulande Tausende Klagen. Meta gewann in den Vorinstanzen viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann.

Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind – etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)

Verbraucherschützer wollen mehr Geld herausholen

Bei blossem Kontrollverlust über die Daten kann der Schadenersatz laut dem BGH nicht allzu hoch ausfallen. 100 Euro nannte er als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Die Verbraucherschützer halten eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen, wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind.

Wer über Neuigkeiten zu der Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich im Internet für einen News-Alert anmelden.

Kommentare

User #5767 (nicht angemeldet)

Gibt noch viel mehr im Darknet und nicht nur von Facebook sondern auch andere Meta apps. Viel spass beim Bilder posten

User #8264 (nicht angemeldet)

Und wie soll ich als Nicht-Nutzer des Darkweb wissen, ob ich betroffen war. Wenn kein Missbrauch stattgefunden hat und man mittlerweile das Passwort geändert hat, bleibt man sprichwörtlich im Dunklen.

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