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    AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextrem – Verfahren vor Gericht

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    Deutschland,

    Nach der Einstufung als «gesichert rechtsextremistisch» hat die deutsche Partei AfD eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

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    Nach der Hochstufung als rechtsextrem klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln. (Archivbild) - dpa

    Nach der Hochstufung der AfD durch den deutschen Verfassungsschutz zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» ist die Justiz am Zug. Die Partei hat vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln (D) eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25).

    Sie will dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie so führt, einordnet und behandelt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in Köln seinen Sitz.

    Die am Freitag bekanntgewordene Einstufung hat in Deutschland wieder eine Debatte um ein Verbot der Partei entfacht. Die AfD war bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 23. Februar mit 20,8 Prozent der Stimmen zweitstärkste politische Kraft in Deutschland geworden, hinter den Schwesterparteien CDU und CSU und vor der SPD.

    AfD nennt Vorgehen rechtswidrig

    In der 195-seitigen Klageschrift bezeichnen die AfD-Anwälte das Vorgehen des Verfassungsschutzes als «offensichtlich rechtswidrig» und sprechen von einem «staatlichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb» mit Blick auf in diesem und nächsten Jahr anstehende Kommunal- und Landtagswahlen. «Durch das vermeintlich neutrale Siegel einer staatlichen Stelle – immerhin eines Geheimdienstes» – drohe ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden bei Wählern.

    Auch Spender, Interessenten, Mitglieder, vor allem Beamte, Soldaten und Richter, dürften sich nun von der AfD abwenden, zumal politische Mitbewerber ein Parteiverbotsverfahren und dienstrechtliche Massnahmen gegen verbeamtete Mitglieder der AfD forderten, heisst es weiter.

    Aktuell verzeichnet die Partei nach eigenen Angaben aber einen besonderen Mitgliederzuwachs. Von 1000 Mitgliedsanträgen in drei Tagen ist die Rede. «Das dürfte ein neuer Rekord sein», schrieb Partei-Chefin Alice Weidel zum Wochenbeginn bei X. Ein Parteisprecher ergänzte, normal seien 50 Anträge pro Tag. Aktuell habe die AfD 60'000 Mitglieder.

    Verfassungsschutz: «extremistische Prägung der Gesamtpartei»

    Der Verfassungsschutz hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung» einzustufen. «Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmässige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar», hiess es weiter.

    Bislang hatte der Nachrichtendienst die AfD als sogenannten Verdachtsfall geführt. Er hatte demnach bereits Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, diese hätten sich «bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet».

    Auch gegen die Einstufung als Verdachtsfall hatte die AfD geklagt. Nach einem langen Rechtsstreit unterlag sie im vergangenen Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und legte dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. Darüber ist noch nicht entschieden. Die AfD kritisiert den Verfassungsschutz auch dafür, mit der Hochstufung diese Entscheidung nicht abzuwarten.

    Niedrigere Schwelle für verdeckte Ermittlungen

    Schon bei einer Einstufung als Verdachtsfall kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa Observationen, Bild- und Tonaufnahmen oder sogenannte V-Leute – Vertrauensleute, die Informationen liefern. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

    Mehrstufiges Verfahren im Rechtsstreit

    Wie geht es nun weiter? Da solche Gerichtsverfahren lange dauern können, hat die AfD nicht nur einen Eilantrag gestellt, um eine Zwischenentscheidung zu erwirken, sondern auch noch ein «Eil-Eil-Verfahren» angestrengt.

    Die AfD verlangt eine sogenannte Stillhaltezusage vom Verfassungsschutz und – falls diese nicht gegeben wird – einen sogenannten Hängebeschluss des Gerichts, in dem der Nachrichtendienst zum Stillhalten verpflichtet wird, bis in der Eil-Sache entschieden ist. Einer Gerichtssprecherin zufolge hat das Bundesamt bis Freitagmittag Zeit, um über die Stillhaltezusage zu entscheiden. Im Eilverfahren hat es drei Wochen Zeit, seine Stellungnahme abzugeben.

    Unionspolitiker gegen Verbotsverfahren

    Politisch wird weiter über die Konsequenzen diskutiert. Grünen-Chef Felix Banaszak rief die Union dazu auf, sich gemeinsam auf ein AfD-Verbotsverfahren zu verständigen. Führende Unionspolitiker zeigen sich weiterhin skeptisch.

    «Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten», sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der «Bild»-Zeitung.

    Eine Partei verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können ein solches Verfahren der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat. Der betroffenen Partei müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

    Kommentare

    User #4039 (nicht angemeldet)

    Ich wähle keine von denen, die sich (immer noch) schämen und stattdessen lieber Schweine parfümieren.

    User #1181 (nicht angemeldet)

    Also wer jetzt noch nicht gemerkt hat, was für ein korrupter Laden die EU und die Politik in DE ist und sich für die Verträge mit der EU ausspricht hat es wirklich nicht begriffen……

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