Berner Gemeinderat Aebischer will mit Bund im Gespräch bleiben

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Stadt Bern darf im Fall des Autobahnanschlusses Wankdorf Beschwerde einreichen – ob sie das tun wird, ist noch offen.

Matthias Aebischer
Matthias Aebischer. - keystone

Die Stadt Bern ist im Fall Autobahn-Anschluss Wankdorf beschwerdeberechtigt. Ob sie von diesem Recht Gebrauch macht, ist noch nicht entschieden.

«Das ist noch zu diskutieren», sagte Gemeinderat Matthias Aebischer (SP) am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Primäres Ziel sei, mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) im Gespräch zu bleiben.

Gemeinderat strebt Lösungen an

«Wir streben Lösungen an und wollen das Optimum für die Bevölkerung herausholen.» Auf die Frage, ob der Gemeinderat in der neuen Zusammensetzung eine andere, negative Haltung zum Projekt annehme, hielt Aebischer fest: «Die drei neuen Mitglieder des Gemeinderats haben sich während des Abstimmungskampfs klar gegen das vorliegende Projekt ausgesprochen und tun dies weiterhin.»

Melanie Mettler
Melanie Mettler. - keystone

Neu gewählt wurden nebst Aebischer auch Melanie Mettler (GLP) und Ursina Anderegg (GB). «Wir bestreiten nicht, dass es Verbesserungen braucht», sagte Aebischer.

Kritik am Fokus auf den motorisierten Verkehr

Der jetzige Anschluss sei ein Unort und gefährlich. Doch das vorliegende Projekt sei stark auf den motorisierten Verkehr fixiert und habe zum Ziel, dass möglichst viele Autos möglichst rasch die Autobahn verlassen oder auf sie auffahren könnten.

Die Stadt fordere das Astra deshalb auf, sich mit dem neuen Gemeinderat an einen Tisch zu setzen und nochmals über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Potenzial sieht Aebischer «gerade bei der Siedlungsverträglichkeit oder betreffend Stadtreparatur». Die Stadt Bern hatte am Montag publik gemacht, dass nun die Plangenehmigungsverfügung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vorliegt.

Rechtskräftig genehmigt ist das Projekt zur Umgestaltung des Anschlusses Wankdorf aber noch nicht. Während 30 Tagen können Verfahrensbeteiligte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Kommentare

User #2533 (nicht angemeldet)

Aebischer will vor allem das er im Gespräch bleibt.

User #2541 (nicht angemeldet)

Der kostet der arbeitenden Bevölkerung auch nur Geld

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