Papst verschärft Kirchenrecht

DPA
DPA

Italien,

Papst Franziskus schafft klarere Regelungen unter anderem beim Thema Darstellungen sexueller Gewalt. In dem kirchlichen Strafgesetzbuch wird auch der Missbrauch etwa an Minderjährigen neu verortet.

«Es ist manchmal erforderlich, die Normen zu überarbeiten«: Papst Franziskus. Foto: Filippo Monteforte/AFP/AP/dpa
«Es ist manchmal erforderlich, die Normen zu überarbeiten«: Papst Franziskus. Foto: Filippo Monteforte/AFP/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Papst Franziskus hat das vatikanische Strafrecht verschärft und klarere Regelungen unter anderem beim Thema Missbrauch und Darstellungen sexueller Gewalt geschaffen.

Die Normen müssten beständig mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den «neuen Erfordernissen des Volkes Gottes» im Austausch stehen, hiess es in der apostolischen Konstitution von Papst Franziskus, die am Dienstag vom Heiligen Stuhl veröffentlicht wurde. Deshalb sei es manchmal erforderlich, die Normen zu überarbeiten, begründete das katholische Kirchenoberhaupt die Änderungen. Die Verordnungen sollen am 8. Dezember in Kraft treten.

In dem kirchlichen Strafgesetzbuch - das Buch VI des Codex des Kanonischen Rechts - wird auch der Missbrauch etwa an Minderjährigen neu verortet. Der Teil, der die Minderjährigen angehe, stehe nun unter dem neuen Titel «Straftaten gegen Freiheit, Würde und Leben des Menschen», erklärte der Vatikan-Kirchenrechtler Markus Graulich im Interview des Medienportals «Vatican News».

Die Artikel, im Kirchenrecht als Canones bezeichnet, bestrafen Kleriker zum Beispiel für Missbrauch an Minderjährigen, aber auch wenn sie sich «pornografische Bilder» von Minderjährigen beschaffen und verbreiten oder Minderjährige dazu bringen, solche Bilder aufzunehmen. Dafür sieht das Recht Amtsenthebung, andere gerechte Strafen oder die Entlassung aus dem Klerikerstand vor, wenn es die Schwere des Falls nahelegt.

Die Worte «sexueller Missbrauch» finden sich zwar nicht. Stattdessen ist von einer «Straftat gegen das sechste Gebot» die Rede, also das Gebot gegen Ehebruch. Graulich erklärte dazu, dass das Gebot etwa vom Katechismus so gut definiert sei, dass man damit rechtlich arbeiten könne. 2019 habe man in Bezug auf Meldungen über Missbrauchsfälle von «sexuellen Handlungen» gesprochen und damit die Weite der Straftat eingeschränkt. Hinterher hätten sich Menschen beschwert, die zwar missbraucht wurden, aber eben nicht sexuell.

Kommentare

Weiterlesen

1. Mai Demo
568 Interaktionen
1. Mai-Ticker
SRF / Nau.ch
168 Interaktionen
«Schuss nach hinten!»

MEHR IN NEWS

Hühnerhaus Zeiningen
8 Interaktionen
«Schlachte lieber»
israel
2000 Hektar Land

MEHR PAPST

papst konklave
10 Interaktionen
Wie 1271
-
49 Interaktionen
Expertin spricht
donald Trump
18 Interaktionen
Konklave ab 7. Mai
guterres papst
UN-Chef Guterres

MEHR AUS ITALIEN

de
38 Interaktionen
Nach 3:3-Spektakel
Jannik Sinner
Doping-Wirbel
MotoGP 25 Game
Neuer Rennspass
Lago Maggiore
Nach Restaurierung