Papst Franziskus hat mit Änderungen am Gesetz des Vatikanstaats Strafen für bereits Verurteilte gemildert.
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Papst Franziskus. - dpa

Eine Person, die zu Haft verurteilt wurde, kann die Anzahl der Tage verkürzen, wenn sie «gewinnbringend» an einem Programm zur Resozialisierung teilnimmt, wie aus dem Dekret am Dienstag hervorging. Je bereits verbüsstem Jahr können im kleinsten Staat der Welt demnach 45 bis 120 Tage erlassen werden.

Ein Verurteilter muss dieses Programm mit einem Richter vereinbaren. Er kann zum Beispiel gemeinnützige Arbeit leisten.

Franziskus verfügte ausserdem, dass eine Verhandlung nicht wie bislang unbedingt stattfinden muss, auch wenn der Angeklagte abwesend ist. Wenn der Beschuldigte nachweislich nicht erscheinen könne, etwa wegen eines «legitimen und schweren Hindernisses», müsse das Verfahren ausgesetzt werden. Bleibe er jedoch ohne triftigen Grund fern, vertrete ihn sein Verteidiger. Zuvor hatte es diese Ausnahmen nicht gegeben. Dem Medienportal «Vatican News» zufolge wurden Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten dann auf Grundlage der Dokumente und ohne Zeugen der Verteidigung abgehalten.

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