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Neues EU-Gesetz: Gebäude ab 2030 emissionsfrei

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU verabschiedet ein neues Gesetz für klimafreundliche Gebäude.

Die EU-Richtlinie legt nach Angaben der EU-Staaten auch fest, wie viel Energie Gebäude ab einem bestimmten Zeitraum maximal verbrauchen dürfen.
Die EU-Staaten haben endgültig einem neuen EU-Gesetz zugestimmt, das vorsieht, dass ab 2030 alle neu errichteten Gebäude in der EU emissionsfrei sein müssen. (Archivbild) - Arne Immanuel Bänsch/dpa

Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für ein neues EU-Gesetz gegeben, wonach ab 2030 alle neu gebauten Gebäude in der EU emissionsfrei sein müssen. Von 2050 an soll zudem der gesamte Gebäudebestand der EU ohne umweltschädliche Emissionen auskommen, teilten die EU-Staaten am Freitag in Brüssel mit. Die neue Richtlinie ist Teil des sogenannten Europäischen Green Deals und soll die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen und sie so klimafreundlicher machen.

Die EU-Richtlinie legt nach Angaben der EU-Staaten auch fest, wie viel Energie Gebäude ab einem bestimmten Zeitraum maximal verbrauchen dürfen. Bestimmte Gebäude wie historische Bauten oder Kirchen können allerdings von den Regeln ausgenommen werden. Auch in Wohngebäuden soll der Energieverbrauch sinken. Bis 2030 sollen es insgesamt 16 Prozent und bis 2035 um die 20 bis 22 Prozent weniger sein, dafür sollen Wohngebäude zur Energieeinsparung renoviert werden.

Zukunftsvision: Keine fossilen Brennstoffe mehr ab 2040

Zusätzlich sollen in Gebäuden bis 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden. Stattdessen soll etwa Solarenergie gefördert und bessere Infrastruktur für umweltfreundlichen Verkehr geschaffen werden. Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Bundesregierung auf, zügig zu handeln.

«Wir brauchen jetzt einen konkreten Plan für eine neue Sanierungswelle und damit gesundes und bezahlbares Wohnen in Deutschland», sagte Geschäftsführerin Barbara Metz. Die Gesetzgebung schafft Rahmenbedingungen, die es den EU-Staaten erlauben, angepasste nationale Massnahmen zu ergreifen. Die Staats- und Regierungschefs haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Regelungen einzuführen.

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