EDU-Gafner: Erleichterte Einbürgerung für EU-Unternehmer?
Nationalrat Andreas Gafner will vom Bundesrat wissen, ob man beim Thema Einbürgerung nicht die Jahre der Unternehmens-Tätigkeit in der Schweiz anrechnen könnte.
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Das Wichtigste in Kürze
- EDU-Nationalrat Gafner schlägt für Unternehmer eine erleichterte Einbürgerung vor.
- Er hat deshalb beim Bundesrat eine Anfrage deponiert, um die rechtliche Lage zu klären.
- Die Idee wäre, dass auch die Führung eines Unternehmens in der Schweiz angerechnet wird.
Um sich in der Schweiz einbürgern zu lassen, muss man seinen Wohnsitz mindestens zehn Jahre hier gehabt haben.
Muss es unbedingt der Wohnsitz sein, oder könnte man nicht auch unternehmerische Tätigkeit anrechnen lassen?
Das will der Simmentaler EDU-Nationalrat Andreas Gafner vom Bundesrat wissen. Ihm gehe es um Unternehmer, die in der Schweiz wohnen: «Man muss den Wohnsitz in der Schweiz haben, das ist Grundvoraussetzung.» Halt noch nicht seit zehn Jahren, aber dafür hat man schon davor ein Unternehmen betrieben.

Hier als Gesellschafter eine GmbH oder AG zu gründen und zu führen, sei auch eine Form der Integration, findet Gafner: «Wenn man eine Firma hat, Leute beschäftigt: Das ist sicher ein gewisser Indikator, dass man sich integriert, sich mit der Schweiz auseinandersetzt.»
Anreiz für Unternehmens-Gründer
Ausserdem, betont EDUler Gafner in seiner Anfrage, hätte ein solcher Unternehmer über mindestens zehn Jahre Kantons- und Bundessteuern entrichtet. Somit habe er den Schweizer Staat steuerlich unterstützt, seine Expertise und sein Know-how in die Schweiz eingebracht.
«Es gibt sicher konkrete Beispiele, wo das Sinn machen könnte und Interesse da ist», so Gafner. Nun solle geklärt werden, was die rechtlichen Möglichkeiten seien.
In seiner Interpellation will Gafner vom Bundesrat wissen, ob auch dieser dieses Bedürfnis anerkenne und prüfen wolle. Dies verbunden mit der Hoffnung, dass innovative Unternehmer eher in der Schweiz ein Unternehmen gründen und damit Arbeitsplätze schaffen.












