Die Eltern des kranken Archie (12) sind auch vor dem Menschenrechtsgerichtshof gescheitert. Der Antrag wurde abgelehnt. Doch die Maschinen bleiben noch an.
Archies Mutter spricht vor dem Krankenhaus in London mit Journalisten.
Archies Mutter spricht vor dem Krankenhaus in London mit Journalisten. - Jonathan Brady/PA Wire/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die lebenserhaltenden Massnahmen für Archie sollen beendet werden.
  • Die Eltern des Zwölfjährigen kämpfen heftig dagegen an.
  • Noch einmal wurde das Ausschalten der Maschinen heute Donnerstag verschoben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will sich nicht in den Fall des unheilbar kranken Archie (12) aus Grossbritannien einmischen. Der Präsident des EGMR habe am Mittwoch entschieden, die beantragte einstweilige Anordnung nicht zu erlassen. Dies teilte der Gerichtshof in Strassburg am Abend mit.

Die Eltern des Zwölfjährigen haben in allen Instanzen der britischen Justiz verloren. Trotzdem wollen sie die Einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen nicht akzeptieren.

Eigentlich hätten die Maschinen damit heute Mittag ausgeschaltet werden sollen. Doch die Ärzte des Jungen warten noch ab.

Denn: Archies Familie hat beim Obersten Gerichtshof beantragt, ihn zum Sterben in ein Hospiz zu verlegen. Bis der Entscheid da ist, bleiben die Maschinen an.

«Werden bis zum bitteren Ende nicht aufgeben»

Der zwölfjährige Junge hat sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Die Geräte, die den Jungen in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, sollten eigentlich am Mittwoch abgeschaltet werden.

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Die Britin Hollie Dance kämpft um das Leben ihres Sohnes. - Facebook / Holli Dance

Im Kampf um das Leben ihres Sohnes sind Archies Eltern in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Der Supreme Court lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung der lebenserhaltenden Massnahmen erwirken wollten.

Da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Massnahmen nur «das Sterben verlängern». Dies erklärten die Richter am obersten Gerichtshof Grossbritanniens.

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