Heute Mittag werden Ärzte die lebenserhaltenden Massnahmen für den Briten Archie (12) beenden. Die Eltern sind dagegen und wollen weiterkämpfen.
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Ein Gang in einem Spital. (Symbolbild) - Gemeinde Kerzers

Das Wichtigste in Kürze

  • Archie (12) liegt seit April mit schweren Hirnverletzungen im Koma.
  • Ein Antrag zur Verlängerung der lebenserhaltenden Massnahmen wurde nun abgelehnt.
  • Das sei im besten Interesse von Archie, so die Begründung des Gerichts.
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Seit April liegt der britische Junge Archie (12) mit einer schweren Hirnverletzung im Koma. Heute Mittag (12 Uhr Ortszeit) sollen die lebenserhaltenden Massnahmen für den laut Ärzten hirntoten Jungen beendet werden. Die Eltern aber wollen dies nicht und werden weiterkämpfen.

Ein Berufungsgericht in London hat am Montag einen Antrag auf die Verlängerung der lebenserhaltenden Massnahmen abgelehnt. Dies sei im besten Interesse von Archie. Der Antrag wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingereicht. Die Eltern des Jungen hatten sich zuvor an diesen gewendet.

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Die Britin Hollie Dance kämpft um das Leben ihres Sohnes. - Facebook / Holli Dance

Sie werde sich an den Obersten Gerichtshof wenden, sagt die Mutter gemäss der «DailyMail». «Wir haben Archie versprochen, bis zum Ende zu kämpfen – und Archie kämpft noch.» Sie, Archies Vater und Geschwister wüssten, was in seinem besten Interesse sei und – niemand sonst.

Es wäre am besten, Archie Zeit für die Erholung zu geben. «Falls er sich nicht erholt, erholt er sich nicht, aber gebt ihm Zeit» fleht die Mutter. Sie spricht auch von einer «Hinrichtung» ihres Kindes. Es sei «widerlich» und eine «Enttäuschung».

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen als andere Länder. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

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