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Menschenrechts-Gericht verurteilt Frankreich wegen überbelegter Gefängnisse

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Frankreich,

Das Europäische Menschenrechtsgericht hat Frankreich wegen seiner notorisch überbelegten Gefängnisse verurteilt.

Gefängnis Frankreich
Eine Zelle im überbelegten Gefängnis Fresnes bei Paris. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Land muss 500.000 Euro Entschädigung an klagende Insassen sassen.

Das Land muss insgesamt rund 500.000 Euro Schadenersatz an 32 klagende Insassen zahlen, wie die Strassburger Richter am Donnerstag entschieden. Sie waren wegen zu kleiner Zellen und unhaltbarer Hygiene-Zustände vor das Gericht des Europarats gezogen.

Die Richter urteilten, in Frankreich gebe es ein «strukturelles Problem» mit den Haftanstalten, das dringend beseitigt werden müsste. Viele der Kläger hätten weniger persönlichen Raum als «es die Mindestnorm von drei Quadratmetern vorschreibt». Zudem klagten sie über verschmutzte Toiletten, Ratten und zu wenig Nahrung und Freigang.

Geklagt hatten Insassen unter anderem aus dem grössten französischen Gefängnis in Fresnes bei Paris, das rund 2500 Häftlinge zählt - fast doppelt so viele wie vorgesehen. Andere Kläger sitzen in den südfranzösischen Städten Nizza und Nîmes ein sowie in Ducos auf der Insel Martinique.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte bereits 2018 eine Gefängnis-Reform angekündigt, um der Überbelegung Herr zu werden. So sollen unter anderem Haftstrafen von unter einem Monat ganz abgeschafft werden.

Das Justizministerium erklärte, bis zum Ende von Macrons Amtszeit 2022 sei die Schaffung von 7000 zusätzlichen Haftplätzen geplant. Weitere 8000 sollten bis 2027 entstehen. Der Gefängnisverwaltung zufolge sitzen derzeit gut 71.000 Menschen in den rund 190 französischen Gefängnissen ein - 10.000 mehr, als es Plätze gibt.

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