Schweizer in Frankreich wegen Khat-Schmuggels verurteilt
Ein aus Israel kommender Schweizer Passagier ist am Dienstag vom Strafgericht in Bobigny (F) zu zehn Monaten Haft und einem zehnjährigen Einreiseverbot für Frankreich verurteilt worden. Er war zuvor am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle mit 144 Kilogramm Khat festgenommen worden.

Bei seiner Ankunft am Flughafen im Grossraum Paris stellten die Zollbeamten fest, dass der Mann sieben Koffer bei sich hatte. Sie enthielten Blätter der Khat-Pflanze, die in Israel legal, in Frankreich jedoch als Betäubungsmittel eingestuft und verboten ist.
Kurz vor seiner Festnahme hatte der Passagier bereits mehrere Dutzend Kilo Khat aus Israel nach Frankreich geschmuggelt, wie das Gericht feststellte. Er hätte pro Transport 1500 Euro erhalten sollen, erklärte der Angeklagte, der angab, «nach einem schnellen Weg» gesucht zu haben, um seine Spielschulden zu begleichen. Er hatte geplant, die Reise «vier bis fünf Mal» zu unternehmen.
Der 1998 geborene Passagier aus Tel Aviv besitzt die Schweizer Staatsangehörigkeit, wohnt jedoch in Jerusalem.
Die 144 Kilogramm Khat wurden in der Nacht von Sonntag auf Montag am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle entdeckt, wo der Mann zunächst in Zollgewahrsam genommen wurde. Es handelt sich um eine Massnahme, mit der eine Person vorübergehend festgehalten werden kann, die im Verdacht steht, ein mit einer Freiheitsstrafe bedrohtes Zolldelikt begangen zu haben.
Khat ist eine euphorisierende Pflanze und im Jemen sowie in Ländern am Horn von Afrika wie Äthiopien und Somalia sehr beliebt. Dort kauen die Konsumenten die Blätter langsam und behalten sie in der Wange.










