Badeverbot in Basel: Entspannt sich die Lage nun endlich?
Um Fische zu schützen, gilt in Basel an bestimmten Stellen ein Betretungsverbot bei Flüssen. Wird sich die Lage dank der Abkühlung nun endlich entspannen?

Das Wichtigste in Kürze
- Seit Ende Juni gilt an Teilen der Birs und der Wiese ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot.
- Dies wurde eingeführt zum Schutz der dortigen Fische.
- Verstösse gab es vonseiten der Bevölkerung bisher nur sehr wenige.
- Durch die Abkühlung wird sich nun eine Entspannug der Gewässertemperaturen erhofft.
Die Mega-Hitze ist vorbei: Diese Woche präsentiert sich das Sommer-Wetter von seiner kühleren und nassen Seite. Nicht nur die Menschen dürften daher nun etwas durchatmen, auch für die Natur sind Regen und niedrigere Temperaturen ein Segen.
In Basel etwa wurden schon vor fast zwei Monaten Massnahmen im Zuge der Hitze und Trockenheit ergriffen. Seit dem 24. Juni gilt an der Wiese und am Unterlauf der Birs ein striktes Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot.
Hintergrund ist ein «erheblicher Hitzestress» bei vielen Fischarten, wie aus einer Medienmitteilung von damals hervorgeht. Die steigenden Temperaturen würden zu weniger Sauerstoff im Wasser und gleichzeitig zunehmendem Stoffwechsel bei den Tieren führen. Dies erhöhe den Sauerstoffbedarf.

Empfindliche Arten suchten daraufhin die wenigen verbliebenen tieferen, kühleren Bereiche auf – Dichtestress sei die Folge. «Badende Menschen und Haustiere stellen für die geschwächten Tiere einen zusätzlichen Stressfaktor dar», so das Communiqué.
Gemäss der Messstation in Münchenstein BL erreichte die Wassertemperatur der Birs mehrmals diesen Sommer einen Spitzenwert von über 25 Grad.

Fast zwei Monate nach Einführung des Verbots sagt Matthias Nabholz, Leiter des Basler Amts für Umwelt und Energie, auf Nau.ch-Anfrage: «Zahlreiche Fische sind aus dem Rhein in die Unterläufe von Wiese und Birs eingewandert, um dort kühlere Gewässerbereiche aufzusuchen.»
Das Verbot habe sich bewährt und sei von der Bevölkerung mehrheitlich eingehalten worden. So habe man zusätzlichen Stress in diesen «wichtigen Rückzugsgebieten» reduzieren können.
Tatsächlich zeigen die Zahlen, dass es bisher nur wenige Verstösse gegeben hat. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erklärt auf Anfrage, man habe lediglich zwei Ordnungsbussen in Höhe von jeweils 100 Franken ausstellen müssen.

Im Landkanton ist die Rechtslage anders. Dort besteht für Verstösse gegen das Verbot kein Ordnungsbussen-Tatbestand. Stattdessen wird ein solcher an die Staats- respektive Jugendanwaltschaft verzeigt. Dazu ist es jedoch bisher vonseiten der Kantonspolizei Basel-Landschaft nicht gekommen, wie diese gegenüber Nau.ch mitteilt.
Sie merkt jedoch an, dass Anzeigen auch durch Gemeindevertreter erfolgt sein könnten. Die Staatsanwaltschaft selbst kann keine konkreten Zahlen nennen. Sie geht aber auch von einer geringen Menge an Verstössen aus, da «ein Grossteil der Verzeigungen üblicherweise über die Polizei bei uns eingeht».
In Baselland wurde das Verbot ursprünglich auch noch an anderen Stellen eingeführt. Seit dem 31. Juli gilt es sogar für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und den Teilen der Birs, die zuvor noch nicht tabu waren.
«Rechnen mit Entspannung bei den Gewässertemperaturen»
Amtsleiter Nabholz sieht die Situation weiter angespannt. Noch seien in Basel-Stadt keine Fischgewässer trockengefallen. «Trotz der seit Wochen schwierigen Bedingungen ist ein grossflächiges Fischsterben bisher ausgeblieben – zum Glück.»
Nabholz berichtet auch von vereinzelten Umsiedlungen eingeschlossener Fische in kleinen Gewässern. Aufgrund des hohen Stressfaktors erfolge dies jedoch nur im Notfall.
Das Ende der Hitze und der damit einhergehende Wetterumschwung könnten nun Besserung bringen. «Aufgrund der Prognosen rechnen wir in den nächsten Tagen mit einer Entspannung bei den Gewässertemperaturen.» Bei regelmässigem Niederschlag dürfte sich auch die Abflusssituation verbessern, so Nabholz. Dies sei aber aktuell noch unklar.
Und wann kann das bestehende Verbot aufgehoben werden? «Sobald die Wassertemperaturen deutlich sinken oder sich der Abfluss wieder erhöht und eine mittelfristige Normalisierung der Wetterlage absehbar ist, werden wir das Verbot aufheben.»








