Dementer 74-Jähriger erscheint nicht vor Bezirksgericht Bülach
Der beschuldigte 74-Jährige, der 2025 in Bülach seine Frau und Tochter tötete, hat am Mittwoch nicht an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach ZH teilgenommen. Der schwer demente Rentner wurde dispensiert, wie die vorsitzende Richterin sagte.

Laut Staatsanwältin hat der Beschuldigte die Taten gestanden. Allerdings beging er sie in" nicht selbst verschuldeter völliger Schuldunfähigkeit«. Die Anklage beantragte deshalb eine Verwahrung wegen mehrfachen Mordes.
Die Qualifikation als Mord bestritt der Verteidiger. Einer völlig schuldunfähigen Person könne man nicht vorwerfen, skrupellos gehandelt zu haben. Dies sei aber eine Voraussetzung für die Mordqualifikation.
Sein Mandant habe die Taten unbestreitbar begangen, so der Verteidiger. Für eine Verwahrung gebe es aber keinen geeigneten Ort. Der Mann gehöre in die dauernde Pflege eines Heims. In einem solchen befinde er sich seit einem halben Jahr.










