Gericht

35-jähriger muss in Zürich wegen rechtsextremem Kleber vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 35-Jähriger steht heute Nachmittag wegen einem rechtsextremem Aufkleber vor Gericht. Darauf war das Logo einer rechtsextremen deutschen Partei zu sehen. Er brachte diesen in einem Quartier mit jüdischer Bevölkerung an.

Weil er in der Nähe einer Synagoge in Zürich einen Aufkleber einer rechtsextremen Partei anbrachte, muss ein 35-Jähriger am Mittwoch vor Gericht. (Archivbild)
Weil er in der Nähe einer Synagoge in Zürich einen Aufkleber einer rechtsextremen Partei anbrachte, muss ein 35-Jähriger am Mittwoch vor Gericht. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Diskriminierung oder Aufruf zu Hass, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Verurteilt werden soll der Schweizer zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 mal 125 Franken. Er müsste also 7500 Franken bezahlen.

Der 35-Jährige verfügt offenbar über mehrere Vorstrafen. In zwei Fällen soll die Probezeit je um ein Jahr verlängert werden, fordert die Staatsanwaltschaft.

Den Kleber mit der Aufschrift «Europa erwache!» brachte der Beschuldigte laut Anklage am 14. März 2023 an einer Verkehrstafel im Zürcher Kreis 3 an. Er überklebte damit einen Aufkleber der linksextremen Revolutionären Jugend Zürich.

Weil das Logo der rechtsextremen Partei «Der III. Weg» zu sehen war, handelt es sich laut Anklage um einen Straftatbestand. Auch, dass der Mann den Kleber bewusst in der Nähe der Synagoge Agudas Achim und in einem Wohnquartier der jüdischen Gemeinschaft angebracht hatte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Feindseliges Klima in Kauf genommen

Er habe mit dem Anbringen des Aufklebers beabsichtigt, eine politische Botschaft zu hinterlassen, und habe dadurch mindestens in Kauf genommen, ein feindseliges Klima gegenüber der jüdischen Gemeinschaft zu schaffen und den Gedanken, dass Juden sowie Personen ausländischer Herkunft in der Schweiz unerwünscht seien, zu fördern, heisst es in der Anklageschrift.

Der Prozess beginnt am Nachmittag. Der Beschuldigte ist anwaltschaftlich vertreten, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Teilnahme an der Verhandlung.

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