Klimaschutz: UN-Gericht macht Versäumnisse zur Völkerrechtsfrage
Das UN-Gericht in Den Haag hat eine deutliche Entscheidung gefällt. Versäumnisse beim Klimaschutz gelten demnächst als völkerrechtswidrige Handlungen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte, dass Staaten verpflichtet sind, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Wer zu wenig gegen die Klimakrise tut, verstösst künftig gegen Völkerrecht, wie «Greenpeace» berichtet.
Der Schutz einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt wurde dabei erstmals als Menschenrecht anerkannt. Besonders im Fokus stehen Staaten, die ihre Treibhausgasemissionen nicht ausreichend senken.
Folgen für Staaten und mögliche Klagen
Der IGH verweist auf die bindenden Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015, wie «LTO» festhält. Das Gutachten ist zwar formell nicht bindend, hat jedoch enormen Einfluss auf die Klimapolitik weltweit.

Kommt ein Staat seinen Pflichten nicht nach, kann dies künftig rechtlich Folgen haben. Andere Staaten dürfen nun auf Einhaltung bestehen und könnten, so das Gericht, sogar unter Umständen Schadensersatz fordern, meldet die «Zeit».
Inselstaaten hatten Verfahren initiiert
Bei der Verlesung des von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens, sagt Gerichtspräsident Yuji Iwasawa laut der «SDA»: «Das Versäumnis eines Staates, geeignete Massnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen.»
Zahlreiche Inselstaaten und Entwicklungsländer hatten das Verfahren initiiert. Für sie geht es laut «Focus» um das eigene Überleben angesichts steigender Meeresspiegel.
Menschenrecht auf Umwelt erstmals bestätigt
Der IGH betont: Eine gesunde Umwelt ist Grundbedingung für alle Menschenrechte. Auch nationale Gerichte könnten sich künftig auf diese Entscheidung berufen, wenn sie über Klimaklagen entscheiden, wie die «Tagesschau» analysiert.
Rechtsexperten nennen die Stellungnahme einen historischen Wendepunkt. Die Pflicht zum Klimaschutz bestehe nun ausdrücklich «gegenüber allen», wie «LTO» erläutert.