Autofahrer wegen Stinkefinger gegen Strassenarbeiter verurteilt
Ein rücksichtsloser Autofahrer, der Strassenarbeiter beleidigte, wurde vom Gericht bestraft.

Im Kanton Freiburg ist ein Autofahrer verurteilt worden, weil er Strassenarbeitenden des Kantons den Stinkefinger gezeigt und diese rücksichtslos überholt hatte. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 600 verknurrt.
Dazu auferlegte ihm das Bezirksgericht Greyerz auch noch die Verfahrenskosten und die Kosten des Anwalts des hauptsächlich betroffenen Strassenarbeiters.
Kanton fordert Meldung solcher Fehlverhalten
«Dieses Urteil ist ein starkes Signal gegen jede Form von Unhöflichkeit gegenüber dem Personal des Strassenunterhalts sowie ein Aufruf zu Vorsicht und Respekt», teilte der Staat Freiburg am Freitag mit.
Das Tiefbauamt stellte häufig Vorfälle fest, bei denen es zu Beleidigungen, groben Gesten, Drohungen und Gefährdungen kommt, wenn das Personal Strassenunterhaltsarbeiten ausführe.
Der Kanton ermutigte die Mitarbeitenden, solches Fehlverhalten systematisch zu melden. Der Verurteilte verzichtete darauf, gegen das Urteil Berufung einzulegen.