Gericht

Autofahrer wegen Stinkefinger gegen Strassenarbeiter verurteilt

Keystone-SDA
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Fribourg,

Ein rücksichtsloser Autofahrer, der Strassenarbeiter beleidigte, wurde vom Gericht bestraft.

Mittelfinger
Weil er den Stinkefinger gezeigt hat, ist ein Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 600 verknurrt worden. (Symbolbild) - keystone

Im Kanton Freiburg ist ein Autofahrer verurteilt worden, weil er Strassenarbeitenden des Kantons den Stinkefinger gezeigt und diese rücksichtslos überholt hatte. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 600 verknurrt.

Dazu auferlegte ihm das Bezirksgericht Greyerz auch noch die Verfahrenskosten und die Kosten des Anwalts des hauptsächlich betroffenen Strassenarbeiters.

Kanton fordert Meldung solcher Fehlverhalten

«Dieses Urteil ist ein starkes Signal gegen jede Form von Unhöflichkeit gegenüber dem Personal des Strassenunterhalts sowie ein Aufruf zu Vorsicht und Respekt», teilte der Staat Freiburg am Freitag mit.

Das Tiefbauamt stellte häufig Vorfälle fest, bei denen es zu Beleidigungen, groben Gesten, Drohungen und Gefährdungen kommt, wenn das Personal Strassenunterhaltsarbeiten ausführe.

Der Kanton ermutigte die Mitarbeitenden, solches Fehlverhalten systematisch zu melden. Der Verurteilte verzichtete darauf, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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Kommentare

User #1986 (nicht angemeldet)

Nur wegen einem Finger? Wo leben wir hier?

User #4126 (nicht angemeldet)

Ich glaube NAU verdreht hier absichtlich die Tatsachen um Hass zu schüren. Ich kenne zwar das Urteil nicht, aber es macht so null Sinn. Ich behaupte, er wurde wegen seines rücksichtslosen Fahrens und der abstrakten Gefährdung der Strassenarbeiter verurteilt. Der Stinkefinger hat ganz sicher keinen Einfluss auf das Strafmass. NAU weiss das ganz genau, verdreht hier aber absichtlich die Tatsachen.

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