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    EU-Kommission will bis 23. Dezember über Impfstoff-Zulassung entscheiden

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    Belgien,

    Über die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Pfizer und Biontech will die EU will bis zum 23. Dezember entscheiden. Dafür wurde das Schnellverfahren verkürzt.

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    Die EU-Kommission verteidigt sich nach der heftigen Kritik. (Symbolbild) - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bis zum 23. Dezember will die EU über die Zulassung des Corona-Impfstoffs entscheiden.
    • Zeit für Schnellverfahren wurde auf zwei Tage verkürzt.
    • Normalerweise dauert ein solches Verfahren 67 Tage.

    Die EU will bis zum 23. Dezember über die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Pfizer und Biontech entscheiden.

    Nach einer positiven Empfehlung der Arzneimittelbehörde EMA am Montag werde die EU-Kommission «innerhalb von zwei Tagen» über die Marktzulassung befinden. Dies sagte ein Sprecher am Mittwoch in Brüssel. Damit wird das bereits angekündigte Schnellverfahren nochmals um einen Tag verkürzt.

    Schnellverfahren nochmals verkürzt

    Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) hatte am Dienstag den Termin für ihre mögliche Zulassungsempfehlung vorgezogen. Die Empfehlung für den Impfstoff von Biontech und Pfizer wird um rund eine Woche auf den kommenden Montag vorverschoben. Danach entscheidet die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten über die Marktzulassung.

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    Die Logos der US-Arzneimittelbehörde FDA sowie des Pharma-Unternehmens Pfizer. - Keystone

    Die Kommission ist dabei verpflichtet, alle wissenschaftlichen Unterlagen, Produktinformationen, Schulungsmaterial für Gesundheitspersonal, Kennzeichnung sowie Anwendungsbedingungen zu überprüfen. Danach müssen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.

    Verfahren von Empfehlung bis Zulassung wird verkürzt

    Normalerweise dauert ein solches Verfahren von der EMA-Empfehlung bis zur Marktzulassung laut Kommission 67 Tage. Denn dafür müssen auch alle Unterlagen in die Landessprachen aller Mitgliedstaaten übersetzt werden. Im beschleunigten Verfahren müssen Produktinformationen nur elektronisch auf allen Amtssprachen vorliegen. Die Fristen für die Konsultation der Mitgliedstaaten werden deutlich verkürzt.

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