EU

EU-Kommission will besseren Schutz vor Mikroplastik aus Granulat

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Belgien,

Die EU-Kommission plant, strengere Vorschriften für den Umgang mit Plastikgranulat einzuführen. Dies soll verhindern, dass Schaden durch Mikroplastik entsteht.

mikroplastik
Der Zustand zahlreicher europäischer Gewässer ist aktuellen Studien zufolge wegen schädlicher Mikroplastik-Partikel in einem besorgniserregenden Zustand. (Symbolbild) - keystone

Die EU-Kommission will zum Schutz von Menschen und Umwelt strengere Regeln für den Umgang mit Plastikgranulat. Damit soll verhindert werden, dass Schaden durch Mikroplastik entsteht, wie die Kommission am Montag in Brüssel mitteilte. Derzeit gelangten jährlich zwischen 52'000 und 184'000 Tonnen sogenannter Kunststoffpellets wegen falscher Handhabung in die Umwelt. Durch die vorgeschlagenen neuen Vorgaben könne die Freisetzung um bis zu 74 Prozent reduziert werden, so die Kommission.

Kunststoffpellets sind das Rohmaterial für die Herstellung aller Kunststoffe. Dabei handelt es sich laut Kommission meisten um Mikroplastik von bis zu 5 mm. Etwa beim Transport können Teile des Plastiks verschüttet werden und so in die Umwelt gelangen. Einmal dort, reichern sich die kleinen Partikel den Angaben zufolge in Tieren, einschliesslich Fischen und Schalentieren, an und werden daher auch von Menschen mit der Nahrung aufgenommen.

Mehr Vorsichtsmassnahmen ergreifen

Konkret sollen Firmen durch die neuen Regeln dazu verpflichtet werden, mehr Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. So sollen sie etwa Risikogutachten erstellen und darin Massnahmen aufführen und umsetzen, wie sich vermeiden lässt, dass Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Bevor die neuen Vorgaben Wirklichkeit werden, müssen das EU-Parlament und die EU-Staaten noch einen Kompromiss aushandeln.

Andere neue EU-Vorgaben für Mikroplastik treten bereits nach und nach in Kraft. Vor drei Wochen hatte die Kommission mitgeteilt, dass in Zukunft etwa der Verkauf von Produkten untersagt wird, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und dieses bei der Verwendung freigesetzt wird. Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

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