Mikroplastik

    Mikroplastik in EU künftig verboten

    Keystone-SDA
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    Belgien,

    Durch neue Regelungen in der EU soll die Verschmutzung durch Mikroplastik stark eingeschränkt werden. Viele Produkte werden in den kommenden Jahren verboten.

    Mikroplastik EU verbot
    Zahlreiche Produkte, die aus Mikroplastik bestehen oder mit diesen angereichert sind, werden in der Zukunft in der EU verboten. - Unsplash

    Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik als solcher untersagt, ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen.

    Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Montag hervor. Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

    Die Massnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von etwa Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.

    Mikroplastik reichert sich in Umwelt an

    Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Grösse von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren, einschliesslich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

    Ausnahmen in Mikroplastik-Verbot der EU

    Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die grösste Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein Umweltproblem. Das Mikroplastik-Verbot soll daher hier nach acht Jahren in Kraft treten – «um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen».

    Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimme Ausnahmen.

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