Wie werden auf Dividenden Steuern erhoben in der Schweiz?
Auch Dividendenerträge müssen als Einkommen versteuern werden. Wir zeigen Ihnen, was für Aktionäre mit Schweizer Dividendenaktien im Portfolio gilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Dividenden müssen wie der eigene Lohn auch in der Einkommenssteuer deklariert werden.
- Es gilt eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die aber zurückgefordert werden kann.
- Für Privatpersonen mit mindestens 10 Prozent Beteiligung greift die Teilbesteuerung.
In jüngster Zeit haben Dividendenaktien wieder an Beliebtheit gewonnen. Das liegt zum einen am relativ planbaren Einkommen, das sie generieren. Andererseits aber auch am volatilen Marktumfeld der vergangenen Monate, in dem Kursgewinne einer ständigen Unsicherheit ausgesetzt sind. «Warum also nicht», denken sich viele Anleger, «wenigstens über Dividenden am Unternehmenserfolg teilhaben?»
Für natürliche Personen lässt sich das Einkommen aus Dividenden in drei Kategorien einteilen:
1. Ordentlich steuerbare Dividenden
2. Privilegiert besteuerte Dividenden (Ausnahme 1)
3. Steuerfreie Dividenden (Ausnahme 2)
Alle Dividenden von börsenkotierten Firmen fallen unter eine der drei Kategorien. Eine Ausnahme sind Dividenden, die Sie sich von Ihrem eigenen Familienunternehmen auszahlen.
Wie wird eine Dividende in der Schweiz versteuert? (Regelfall)
Grundsätzlich erhebt die Schweiz auf Dividenden eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige ist sie lediglich eine Art «Sicherungssteuer». Das heisst: Um Steuerhinterziehung vorzubeugen, wird sie Ihnen direkt vom ausbezahlten Dividendenertrag abgezogen. Bei ordentlicher Deklaration können Sie die Verrechnungssteuer wieder zurückfordern.

Für in der Schweiz steuerpflichtige Personen gilt: Um die Verrechnungssteuer vollständig zurückzufordern, müssen Sie die Dividendenerträge in der Steuererklärung offenlegen. Die Besteuerung erfolgt dann über die Einkommenssteuer: Das Einkommen aus Dividenden wird auf Ihr ordentliches Einkommen geschlagen und so besteuert, wie es für Ihre Steuerprogression in Ihrem Wohnkanton üblich ist.
«Wer seine Dividendeneinkünfte ordentlich deklariert, versteuert sie mit dem Bruttoeinkommen (zum Beispiel zum Satz von 25 Prozent) und bekommt dafür die 35 Prozent Verrechnungssteuer zurückerstattet.»
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Was sind privilegiert besteuerte Dividenden?
Aktionäre mit qualifizierten Beteiligungen profitieren vom Privileg der Teilbesteuerung. Dividenden solcher Beteiligungen sind auf Bundesebene zu 70 Prozent und auf Kantonsebene je nach Kanton nur zu 50 bis 80 Prozent steuerbar. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung mit mindestens zehn Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt sind.
Somit dürfte die Teilbesteuerung für börsenkotierte Beteiligungen eher nicht relevant sein. Umso relevanter ist diese Privilegierung aber bei Beteiligungen an Familienunternehmen (KMU).

Ein weiteres Privileg bietet sich Investoren, die ihre Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft aufbauen. Sie halten die Aktien im Geschäftsvermögen einer Kapitalgesellschaft und können schon ab einem Verkehrswert von einer Million Schweizer Franken einen Beteiligungsabzug geltend machen. Das heisst, die Dividenden werden auf Stufe Gesellschaft nicht mehr besteuert. Doch solche Konstrukte rechnen sich meist nur für Investoren, die ihre Aktienpakete tendenziell über Jahrzehnte oder Generationen halten.
Gibt es steuerfreie Dividenden auf Schweizer Aktien?
Ob Sie Ihre Dividende steuerfrei erhalten können, liegt zu einem grossen Teil in den Händen der Unternehmen.
Dividenden werden gewöhnlich aus den Gewinnreserven finanziert. Verfügt ein Unternehmen allerdings über Kapitaleinlagereserven (auch Agio-Reserven genannt), dann darf es auch diese Reserven für Dividendenzahlungen nutzen. Dividenden aus den Kapitaleinlagereserven (KER) sind für Privatanleger steuerfrei.
Allerdings schob der Gesetzgeber den steuerfreien KER-Dividenden von börsenkotierten Gesellschaften einen Riegel vor. Seit 2020 dürfen solche Dividenden nicht höher sein als Dividenden aus der Gewinnreserve. Das heisst: Wenn steuerfreie KER-Dividenden ausgeschüttet werden, sind immer auch steuerbare Dividenden aus der Gewinnreserve in mindestens derselben Höhe auszuschütten.
Demnach sind die Dividenden aus kotierten Gesellschaften für Privatanleger in der Summe maximal zur Hälfte steuerfrei.
Gut zu wissen
Längst nicht alle Unternehmen setzen auf Dividenden, um überschüssiges Kapital an die Aktionäre zurückzuführen. Ein beliebter Weg sind auch Aktienrückkäufe, sprich: die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital.
Als Privatanleger sollten Sie Ihre Aktien oder Anteile aber nicht direkt an die Gesellschaft verkaufen, auch wenn solche Angebote auf den ersten Blick verlockend erscheinen können. Ansonsten riskieren Sie, dass die Differenz zwischen Nenn- und Verkaufswert als Liquidationsdividende besteuert wird. Ein Verkauf an der Börse ist in der Regel attraktiver.
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