Diese Corona-Schutzregeln gelten ab Sonntag

DPA
DPA

Deutschland,

Am Sonntag laufen viele der Regeln, an die wir uns mittlerweile gewöhnt haben, aus. Doch Massnahmen zum Basisschutz bleiben erhalten, ebenso die Möglichkeit wieder strengerer Regeln in Hotspots.

Trotz vieler Lockerungen können wir die Maske noch nicht immer zu Hause lassen: Etwa im ÖPNV gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Foto: Christophe Gateau/dpa
Trotz vieler Lockerungen können wir die Maske noch nicht immer zu Hause lassen: Etwa im ÖPNV gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Foto: Christophe Gateau/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll ab Sonntag ein gelten - mit deutlich weniger bundesweiten Schutzregeln.

Ein Überblick:

«Basisschutz»

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

• Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.

• Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.

• Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.

• Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

«Hotspots»

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament «die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» in einer «konkret zu benennenden Gebietskörperschaft» feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

• Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen - darunter fielen auch Schulen.

• Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

• Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

• Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten. Nicht mehr möglich sind künftig etwa Kontaktbeschränkungen.

Schwellenwerte, ab wann genau eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist entweder, dass dort eine gefährliche Virusvariante kursiert - oder wegen besonders hoher Fallzahlen eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht.

Übergangsregelung

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis längstens 2. April bestehen bleiben - ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Diese Frist wollen alle Länder nutzen.

Kommentare

Weiterlesen

australien
Terror in Australien
Fahrplanwechsel
268 Interaktionen
Zürich

MEHR IN NEWS

reifen
«Unzufriedenheit»
kran
4 Interaktionen
Egg ZH
2 Interaktionen
Aarau
Pussy Riot Aktivistinnen
2 Interaktionen
Urteil

MEHR CORONAVIRUS

corona
15 Interaktionen
Corona und Infekte
Rotmilan am Himmel
24 Interaktionen
Studie
corona
35 Interaktionen
Pandemie
Jobanzeigen Zeitung covid 19
19 Interaktionen
Studie

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Haftbefehl Ehefrau
10 Interaktionen
«Viel vorgefallen»
Audi Sauber Formel 1
3 Interaktionen
Neuer Name bekannt
Preise Butter
2 Interaktionen
Discounter-Butter
bauer sucht frau tischszene
2 Interaktionen
Bauer sucht Frau