Coronavirus

    Corona-Schutzimpfung wird für Soldaten duldungspflichtig

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    Deutschland,

    Für Männer und Frauen in der Bundeswehr ist die Impfung gegen das Corona-Virus jetzt die Regel und praktisch verpflichtend. Soldaten müssen diesen Schutz nun als erste Berufsgruppe dulden.

    Soldatinnen und Soldaten mussen eine Corona-Schutzimpfung dulden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
    Soldatinnen und Soldaten mussen eine Corona-Schutzimpfung dulden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Soldatinnen und Soldaten müssen eine Corona-Schutzimpfung dulden.

    Das Verteidigungsministerium hat diese Impfung für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in der Bundeswehr duldungspflichtig gemacht.

    Die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies beschlossen und angewiesen, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte am Mittwoch.

    Zuvor hatte ein Schlichtergremium - eine Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien - in einem langen Streit eine Vorentscheidung getroffen und empfohlen, den Schutz in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufzunehmen.

    In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemassnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.

    «Der Soldat muss ärztliche Massnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen», heisst es im Soldatengesetz, Paragraf 17a. Und: «Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Massnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Massnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.»

    Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Und gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.

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