Arbeitsgericht: Kein Corona-Test - kein Geld

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Deutschland,

Arbeit ohne Corona-Test? Nach einem Landesarbeitsgericht müssen Arbeitnehmer, die sich dem Test verweigern, mit Einkommensverlust rechnen.

Coronavirus
Eine Frau kurz vor dem Ausführen eines Tests auf das Coronavirus. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmässigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen.

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor.

Die Frau, die bei einem grösseren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.

Eingriff in körperliche Unversehrtheit?

Die Ablehnung begründete die Musikerin damit, dass der Test einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeute und die Gefahr von Verletzungen berge, die gerade für Spieler von Blasinstrumenten problematisch seien.

Das Gericht folgte dem aber nicht. Die Testpflicht sei verhältnismässig und kein unzulässiger Eingriff, befand das LAG. Gerade bei der Tätigkeit als Flötistin könnten die anderen Orchestermitglieder nicht anders geschützt werden. Zudem habe der Tarifvertrag den Arbeitgeber berechtigt, den Test einzufordern. Er habe die Frau deswegen weder beschäftigen noch ihr eine Vergütung bezahlen müssen, solange sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen durfte.

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