Finanzen Bern: Banklösungen für die Absicherung in freien Berufen
Selbstständig erwerbstätige Personen sind nicht automatisch abgesichert – es gibt aber Möglichkeiten. Welche, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige haben die Möglichkeit, freiwillig in Pensionskassen einzuzahlen.
- Als Tipp: Vorsorgefonds bieten höhere Renditechancen bei der Geldanlage.
Etwa zehn Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung sind in den freien Berufen tätig, so eine Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft. Dies entspricht rund 400'000 Personen. Zu ihnen gehören unter anderem Ärztinnen, Anwälte und Architekten.
Freie Berufe und die Pensionskasse
Selbstständig erwerbende Personen sollten ihre Altersvorsorge sorgfältig planen. Denn im Gegensatz zu Angestellten, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzahlen, sind sie selbst für ihre Vorsorge verantwortlich.

Ihnen steht aber die Möglichkeit offen, ab einem jährlichen Einkommen von 22'680 Franken (Stand 2025) freiwillig in eine Pensionskasse einzuzahlen. Doch lediglich 45,1 Prozent erfüllen diese Vorsorgepflicht.
Das Problem: Viele unterschätzen die Bedeutung einer umfassenden Altersvorsorge. Andere wissen nicht, wie sie sich einer Pensionskasse anschliessen können. Dabei bieten hiesige Banken interessante Lösungen an.
Finanzen Bern: Stiftung statt eigener Pensionskassen
Bei der BEKB können sich selbstständig erwerbende Personen beispielsweise bei der REVOR Sammelstiftung anschliessen. Sie funktioniert wie eine herkömmliche Pensionskasse, bei der Freiberufler regelmässig einen bestimmten Betrag zur Altersvorsorge einbezahlen können. Beim Erreichen des Rentenalters wird dann entweder eine monatliche Rente oder das gesamte Kapital ausgezahlt.

Wer gerade aus einem Angestelltenverhältnis in einen freien Beruf gewechselt ist, kann das sogenannte Freizügigkeitskonto nutzen. Dabei werden die bisher eingezahlten Pensionskassenbeiträge auf das Konto eingezahlt.
Besonders praktisch: Wer für den Schritt in die Selbstständigkeit Kapital benötigt, kann das Geld von diesem Konto abrufen. Ansonsten ist das Guthaben wie bei der regulären Pensionskasse erst fünf Jahre vor Rentenbeginn abrufbar. Bei der Auszahlung wird es besteuert.
Die Säule 3a für freie Berufe
Für die meisten freien Berufe ist die steuerlich begünstigte Säule 3a (gebundene Vorsorge) ebenfalls eine lukrative Lösung. Im Gegensatz zu festangestellten Personen können sie sogar einen noch höheren Betrag einzahlen.
Die BEKB bietet hierfür beispielsweise das «Sparen-3-Konto» an. Freiberufler können bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag frei entscheiden, wie viel sie einzahlen möchten. Der Maximalbetrag liegt aktuell bei 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens beziehungsweise bei 36'288 Franken pro Jahr.

Die eingezahlten Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass das eingezahlte Geld nicht als Vermögen besteuert wird. Auch auf die Zinsen müssen keine Steuern gezahlt werden.
Das Sparen-3-Konto berücksichtigt ausserdem die oft schwankende finanzielle Situation von selbstständig erwerbenden Personen. Heisst: Die Einzahlungen können individuell immer wieder angepasst werden. So werden feste Beträge in einem finanziell schwachen Jahr nicht zur Belastung.
Zusätzliche Rücklagen bilden
Für freie Berufe ist es sinnvoll, zusätzlich zu den drei Vorsorgesäulen verfügbare Rücklagen zu bilden. Mit diesen können sie unerwartete Kosten oder eine längere Auftragsflaute abfedern.

Besonders empfehlenswert sind Fondssparpläne, bei denen das Geld an der Börse angelegt wird. Dabei kann die Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen selbst bestimmt werden. Auszahlungen sind jederzeit möglich.