Bildung: Wer bezahlt die Erstausbildung in der Schweiz?
Staat, Eltern und Lehrbetriebe teilen sich die Ausbildungskosten. Was Familien selbst bezahlen müssen für die Bildung ihrer Kinder, hängt auch vom Kanton ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Öffentliche Schulen finanzieren sich weitgehend über Steuern.
- Die Unterhaltspflicht der Eltern kann über den 18. Geburtstag hinaus bestehen.
- Stipendien, Ausbildungszulagen und Darlehen können das Familienbudget entlasten.
Nach der regulären Schulzeit komm schnell die Frage auf, wer zahlt eigentlich die Lehre, das Gymnasium oder später das Studium? Staat, Familien, Lehrbetriebe und die Jugendlichen selbst teilen sich die Rechnung in unterschiedlichen Anteilen. Wie gross der eigene Beitrag ausfällt, hängt stark vom gewählten Ausbildungsweg und vom Wohnkanton ab.
Der Staat trägt den grössten Teil
Gute Bildung gilt als öffentliche Aufgabe, die von allen drei Staatsebenen gemeinsam finanziert wird. Bund, Kantone und Gemeinden beteiligen sich je nach Zuständigkeit an den Kosten für Schulhäuser, Lehrpersonen und Bildungsangebote.
Für Familien bedeutet das, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen auf der Sekundarstufe II in der Regel ohne Schulgeld zugänglich ist. Ins Geld gehen vor allem Nebenkosten, Verpflegung, Fahrten und der Lebensunterhalt während der Ausbildung.
Lehre: Der Betrieb zahlt mit
Wer eine Lehre in einem Betrieb beginnt, erhält normalerweise ab Lehrbeginn einen monatlichen Lohn. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Beruf, von der Branche und vom jeweiligen Lehrjahr ab. Bei einer rein schulisch organisierten beruflichen Grundbildung besteht dagegen nicht automatisch ein Lohnanspruch.
Im ersten Jahr reicht das Geld meist nicht, um den ganzen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die duale Bildung funktioniert nur, weil die Betriebe einen spürbaren Teil der Kosten tragen. Sie stellen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und investieren viel Zeit in die praktische Ausbildung.

Den Unterricht an der Berufsfachschule finanziert die öffentliche Hand, hauptsächlich über die Kantone. Welche zusätzlichen Kosten der Lehrbetrieb übernimmt, sollte vor Vertragsabschluss geklärt und im Lehrvertrag festgehalten werden. Das betrifft beispielsweise Lehrmittel, Verpflegung und Fahrten zur Berufsfachschule. Der Vertrag regelt auch den Lohn, die Arbeitszeit und die Ferien.
Gymnasium: zusätzliche Kosten in der Bildung
Für Jugendliche, die sich für das Gymnasium entscheiden, sieht die Lage anders aus. An öffentlichen Kantonsschulen wird für Jugendliche aus dem zuständigen Kanton in der Regel kein Schulgeld verlangt. Private Gymnasien erheben dagegen Schulgebühren.
Eine gymnasiale Bildung ist auch an staatlichen Schulen nicht kostenlos. Kosten entstehen unter anderem für Bücher, Laptops, Exkursionen und Sprachaufenthalte. Insbesondere die Anschaffung eines Computers oder eine Reise ins Ausland (Schüleraustausch) können teuer werden.

Wenn während der Mittelschule kein Lohn fliesst, springen meistens die Eltern ein. Das gilt häufig auch für ein späteres Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Dazu kommen Semestergebühren, die je nach Hochschule unterschiedlich hoch ausfallen.
Bildung: Eltern stehen gesetzlich in der Pflicht
Laut Zivilgesetzbuch dauert die Unterhaltspflicht der Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Haben die Kinder dann noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen, kann die Pflicht darüber hinaus bestehen. Natürlich gilt immer individuell, ob Eltern ihre Kinder auch danach noch unterstützen können und wollen.

Eine gewisse Entlastung für das Familienbudget bringt die Ausbildungszulage. Sie beträgt seit 2025 schweizweit mindestens 268 Franken pro Monat und Kind; einzelne Kantone zahlen mehr. Bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen wird sie bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens bis zum Ende des Monats des 25. Geburtstags.
Stipendien: Hilfe, wenn das Geld nicht reicht
Wenn die finanziellen Mittel der Familie und der Person in Ausbildung nicht ausreichen, können kantonale Stipendien helfen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel müssen diese Beiträge nicht zurückbezahlt werden. Zuständig ist in der Regel der Wohnsitzkanton der Eltern.

Wie das Bundesamt für Statistik in einer Publikation von 2025 schreibt, vergaben die Kantone 2024 rund 349 Millionen Franken an Stipendien. Das sind 95 Prozent aller kantonalen Ausbildungsbeiträge. Insgesamt erhielten 7,2 Prozent der Personen in einer nachobligatorischen Ausbildung ein Stipendium.
Zwischen den Kantonen gibt es allerdings grosse Unterschiede bei Höhe und Vergabepraxis.
Darlehen und Stiftungen als Ergänzung
Neben Stipendien vergeben die Kantone auch Ausbildungsdarlehen, die gemäss den jeweiligen kantonalen Bedingungen zurückgezahlt werden müssen. Laut derselben BFS-Erhebung machen Darlehen lediglich fünf Prozent der kantonalen Ausbildungsbeiträge aus. Rund 90 Prozent dieser Summe gehen an Studierende der Tertiärstufe. Für eine Lehre oder das Gymnasium spielen Darlehen deshalb eine deutlich kleinere Rolle.

Ergänzend unterstützen private Stiftungen und Fonds, etwa in Härtefällen oder für bestimmte Berufsfelder. Auch ein Nebenjob kann zur Finanzierung beitragen.
Personen, die mit knappen finanziellen Mitteln rechnen müssen, sollten sich möglichst frühzeitig bei der kantonalen Stipendienstelle melden. Die Fristen für Gesuche unterscheiden sich je nach Kanton und müssen rechtzeitig eingehalten werden. Die genauen Fristen sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.














