Betreutes Wohnen vs. Pflegeheim: Wo liegt der Unterschied?
Sie wissen nicht genau, worin sich ein Pflegeheim und betreutes Wohnen unterscheiden? Wir erklären Ihnen, was hinter den beiden Wohnformen steckt.

Das Wichtigste in Kürze
- Betreutes Wohnen ist für Menschen, die weitgehend selbstständig leben können.
- Ein Pflegeheim hingegen bietet eine kontinuierliche und umfassende Betreuung.
Noch vor einigen Jahrzehnten gab es für Seniorinnen und Senioren kaum eine Alternative: Sie blieben so lange in den eigenen vier Wänden, bis der Umzug ins Pflegeheim unvermeidlich wurde. Und selbst dann erfolgte dieser meist widerwillig. Betreutes Wohnen hat jedoch eine wertvolle und beliebte Zwischenlösung geschaffen.
Alten- und Pflegeheime in der Schweiz
Laut Bundesamt für Statistik gibt es in der Schweiz 1477 Alten- und Pflegeheime, die insgesamt rund 100'000 Plätze zur Verfügung stellen. Da viele Menschen nur kurz in Heimen verbleiben, wird das Jahrestotal der beherbergten Menschen mit 163'151 angegeben.

Altersheime blicken in der Schweiz auf eine lange Tradition zurück. Im Mittelalter warne es vor allem Klöster, die sich um die wenigen alten, gebrechlichen Menschen kümmerten, die nicht von Kriegen und Seuchen dahingerafft worden waren. Später entstanden in den Gemeinden Bürgerheime – in denen die Menschen oft noch bis zum Tod arbeiten mussten, soweit sie konnten.
Moderne Pflegeheime entstanden erst ab 1948 parallel zur Einführung der AHV. Auch die Zersplitterung der früheren Familien und Dorfgemeinschaft trug zu ihrer Popularität bei. Wurden die «Alten» früher noch im Familienkreis betreut und mit Essen versorgt, blieb in der modernen Gesellschaft oft keine Zeit mehr dafür.
Pflegeheime: Mehr als an Abstellgleis
Zum schlechten Ruf der Pflegeheime trugen frühe Missstände bei: unzureichende Unterkünfte, ungesundes und unzureichendes Essen und überfordertes Pflegepersonal. Für viele Seniorinnen und Senioren kam das ungute Gefühl hinzu, auf dem Abstellgleis gelandet zu sein.

Dabei haben sich die Zustände enorm verbessert. Pflegeheime bieten heute gemütliche Privaträume und Gesellschaftsräume für Begegnungen. Ausserdem wird darauf geachtete, dass die Einwohnerinnen und Einwohnerin geistige Anregung und körperliche Bewegung erhalten.
Allerdings ist eines gleich geblieben: Der Umzug ins Pflegeheim oder Altersheim erfolgt erst dann, wenn eine vollumfängliche Betreuung erforderlich ist. Die Tage sind stark strukturiert mit festen Mahlzeiten, täglicher Pflege und organisierter Freizeit.
Betreutes Wohnen als Zwischenschritt
Viele Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren können noch weitgehend selbständig leben, benötigen aber hier und da kleine Hilfestellungen. Dazu kommt bei allein lebenden Menschen die Furcht, dass sie bei einem medizinischen Notfall allein gelassen werden und keine Hilfe holen können. Für den strukturierten Alltag im Pflegeheim und die hohen Kosten der dortigen Betreuung fühlen sie sich jedoch zu jung, selbständig und gesund.

Genau für diese Menschen wurde das betreute Wohnen entwickelt: In barrierefreien Wohnungen innerhalb einer Wohnlage leben sie weitgehend selbständig. Sie können Gäste empfangen, Ausflüge unternehmen und für sich selbst kochen – wenn sie wollen. Viele Dienstleistungen sind auf freiwilliger Basis zu buchbar, darunter auch die Verpflegung oder die Begleitung bei Erledigungen ausserhalb der Wohnanlage.
Bei höherem Pflegebedarf kommt eine entsprechend geschulte Person täglich vorbei, um diese Aufgaben zu übernehmen. Und ähnlich wie im Pflegeheim steht auch rund um die Uhr qualifiziertes Personal bereit, das im Notfall helfen kann. Dafür sind die Wohnungen mit Notfallknöpfen ausgestattet.
Betreutes Wohnen oder Pflegeheim: Die Entscheidungshilfe
Betreutes Wohnen richtet sich vor allem an Menschen, die noch weitgehend selbständig leben können und wollen. Das Pflegeheim ist die bessere Lösung für Menschen, die bereits mehrmals täglich Pflege benötigen und die so gebrechlich sind, dass bei ihnen erhöhte Sturzgefahr besteht. Auch bei Demenz ist ein speziell auf Demenzkranke ausgerichtetes Pflegeheim sinnvoll, das den besonderen Pflegeansprüchen dieser Gruppe gerecht wird.













