Betreutes Wohnen: Das ist nach einem Todesfall zu beachten
Hat sich jemand für betreutes Wohnen als Lebensform im Alter entschieden, tritt dort häufig der Tod ein. Angehörige müssen dann einiges beachten.

Das Wichtigste in Kürze
- Beim betreuten Wohnen muss der Mietvertrag aktiv gekündigt werden.
- Die Übergabe der Wohnung erfolgt auf die gleiche Weise wie bei einer regulären Wohnung.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Lebensabend in einer Anlage für betreutes Wohnen. Tritt dort der Todesfall ein, müssen die Angehörigen einiges beachten. Betreutes Wohnen ist nicht mit einem Pflegeheim gleichzusetzen.
Das geschieht mit dem Mietvertrag
In der Regel wird ein ganz normaler Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen. Dazu kommt ein Vertrag, der die zusätzlichen Serviceleistungen des betreuten Wohnens regelt. Nach Art. 560 des Schweizer Zivilgesetzbuches geht der Mietvertrag für eine Wohnung automatisch auf die Erben über und erlischt nicht.
Das heisst, der Mietvertrag muss schnellstmöglich gekündigt werden. Dabei gelten unterschiedliche kantonale Regelungen. Gemäss Art. 266i des Obligationenrechts gilt ein Todesfall als ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit.

Dies erlaubt eine Kündigung zum nächsten gesetzlichen Termin, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten.
Wichtig: Die Kündigung muss von allen Erbinnen und Erben unterschrieben werden. Dann wird sie schriftlich an den Betreiber der Wohnanlage gesendet. Manche bieten von sich aus eine kürzere Kündigungsfrist an, zum Beispiel wenn die Wohnung schnell neu vermietet werden kann.
Betreutes Wohnen: Weitere administrative Aufgaben
Der Servicevertrag für die verschiedenen Betreuungsaufgaben muss in der Regel separat gekündigt werden. Hier kommt eine kürzere Frist von einem Monat, beziehungsweise zum Monatsende infrage. Bei einigen Anlagen erlischt der Vertrag auch automatisch mit dem Tod der zu betreuenden Person. Ein Blick in den Vertrag bringt Klarheit.

Laut der Erbschaftsstudie 2023 der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist es relativ selten, dass in der Schweiz ein Erbe ausgeschlagen wird. Dies ist bei etwa ein bis zwei Prozent der Fall.
Dies muss innert drei Monaten nach dem Tod erfolgen. Der Vermieter der Wohnung ist in einem solchen Fall berechtigt, die Wohnung zu räumen. Er muss das Inventar protokollieren und persönliche Gegenstände verwerten.
Betreutes Wohnen: die Übergabe der Wohnung
Für die Übergabe gelten die gleichen Regeln wie für reguläre Mietwohnungen: Die Wohnung muss besenrein und im ursprünglichen Zustand übergeben werden. Alle persönlichen Dinge wie Möbel, Dekoration und Lampen sind mitzunehmen.

Beim betreuten Wohnen muss vor allem geklärt werden, welche Ausstattungselemente zur eigentlichen Einrichtung gehören. Ein Beispiel: Gehört der Haltegriff an der Badewanne zur Grundausstattung aller Wohnungen in dieser Anlage oder hat die verstorbene Person ihn für sich einbauen lassen? Im zweiten Fall muss er entfernt und mitgenommen werden.
Typischerweise wurde beim Einzug ein Protokoll erstellt, das diese Fragen beim Auszug später klärt. Es ist empfehlenswert, hier ein weiteres Protokoll über die sachgemässe Übergabe der Wohnung zu erstellen.
Betreutes Wohnen: Weitere Schritte für die Angehörigen
Neben den Verträgen für die Wohnung selbst und die Betreuung müssen die Angehörigen auch alle anderen etwaigen Verträge der verstorbenen Person prüfen. Dazu gehören beispielsweise Telefon und Internet, Zeitschriften-Abonnements und Mitgliedschaften.
Mit der Wohnanlage ist ausserdem zu klären, ob es eigene Strom- oder Wasserverträge gibt, die gekündigt werden müssen. Für eingehende Post wird ein Nachsendeantrag gestellt.

Schliesslich ist die Frage, was mit der persönlichen Habe der verstorbenen Person geschieht. Bei einem weniger engen Verhältnis kann ein Entrümpelungsunternehmen beauftragt werden.
Dieses räumt die Wohnung aus und entsorgt die Möbel und anderen Gegenstände. Die meisten Erben verkaufen jedoch lieber Dinge, die sie nicht brauchen und behalten persönliche Erinnerungsstücke. So lebt die Person in ihrem Herzen weiter.













