Arbeit: Wenn Angestellte zwei Jobs gleichzeitig mach
Zwei Jobs, um zu überleben? Warum heimliche Doppelanstellungen häufiger werden und für Angestellte wie Betriebe schnell zum Problem werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Angestellte in der Schweiz arbeiten gleichzeitig für zwei Arbeitgeber.
- Kommt der «Schwindel» raus, kann es zu rechtlichen Folgen kommen.
- Auch gesundheitlich sind zwei Jobs gleichzeitig oft keine gute Idee.
Wer morgens den Laptop aufklappt und daneben gleich noch ein zweites Firmengerät hochfährt, ist oft doppelt belastet. Doch: Mehreren Jobs nachzugehen, scheint mittlerweile angesagt zu sein.
In englischsprachigen Foren kursiert dafür der Begriff «Overemployment». Gemeint sind Angestellte, die zwei oder sogar mehr Vollzeitstellen parallel ausüben. In der Regel wissen die anderen Arbeitgeber nichts davon.
Vor allem mit der Verbreitung des Homeoffice wurde das Thema in den USA bekannt und schwappt so langsam auch immer mehr in die Schweiz über.
Mehrfachbeschäftigung ist längst verbreitet
Im Jahr 2024 gaben laut Bundesamt für Statistik 384'000 Erwerbstätige ohne Lernende an, mehr als einer Beschäftigung nachzugehen.
Das entspricht 8,2 Prozent. Bei den Frauen lag der Anteil mit 10,6 Prozent deutlich höher als bei den Männern mit 6,1 Prozent. 1991 waren es insgesamt erst 4,1 Prozent. Der Anteil hat sich damit innerhalb einer Generation ungefähr verdoppelt.

Mit heimlichem «Overemployment» haben diese Zahlen allerdings nur wenig zu tun. Mehrfachbeschäftigung ist gerade bei Teilzeiterwerbstätigen verbreitet und grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Neu an der aktuellen Debatte ist deshalb weniger die zweite Stelle als deren Verschweigen.
Was das Gesetz von beiden Seiten verlangt
Eine Nebenbeschäftigung ist in der Schweiz grundsätzlich zulässig. Das Obligationenrecht setzt ihr aber Grenzen. Angestellte dürfen ihren Arbeitgeber beispielsweise nicht konkurrenzieren. Auch darf die zusätzliche Tätigkeit nicht dazu führen, dass die Leistung im Hauptjob darunter leidet.
Wer während der geschuldeten Arbeitszeit heimlich für einen anderen Betrieb arbeitet, verletzt zudem seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Viele Arbeitsverträge enthalten zusätzlich Regeln zur Meldung oder Bewilligung von Nebenbeschäftigungen. Wer diese nicht befolgt – oder gegen diese Regeln verstösst – riskiert seine Kündigung.

Hinzu kommt das Arbeitsgesetz. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt je nach Tätigkeit grundsätzlich bei 45 oder 50 Stunden. Entscheidend ist dabei nicht jede Stelle für sich. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften insgesamt eingehalten werden.
Zwei übliche 100-Prozent-Pensen lassen sich damit in der Regel nicht einfach nebeneinander leisten. Dazu kommt eine tägliche Ruhezeit von grundsätzlich elf zusammenhängenden Stunden. Für die Einhaltung dieser Vorschriften tragen die Arbeitgeber Verantwortung. Doch das wird dann schwierig, wenn diese voneinander nichts wissen.
Auch bei der beruflichen Vorsorge kann eine Mehrfachbeschäftigung Folgen haben. Gerade bei mehreren kleineren Pensen kann die Absicherung in der zweiten Säule anders ausfallen als bei einer einzigen Stelle mit demselben Gesamteinkommen.
Finanzielle Absicherung als Grund
Warum jemand überhaupt auf die Idee kommt, zwei Vollzeitstellen gleichzeitig zu halten, lässt sich statistisch kaum beantworten. Einen interessanten Blick auf die Einstellung zur Arbeit liefert aber der Schweizer HR-Barometer der Universitäten Luzern und Zürich sowie der ETH Zürich.
Die Studie von 2024 zeigt, dass für 54 Prozent der Befragten Erwerb und finanzielle Absicherung eine wichtige Arbeitsorientierung darstellen. Gleichzeitig fühlen sich 24 Prozent eher oder stark von ihrer Arbeit entfremdet.

Weitere 27 Prozent empfinden zumindest teilweise eine solche Distanz. Grundlage sind 2032 Antworten aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz. Einen direkten Zusammenhang zwischen diesen Einstellungen und heimlicher Doppelbeschäftigung untersucht die Studie allerdings nicht.
Technisch ist eine Doppelanstellung heute leichter zu organisieren als noch vor einigen Jahren. Zwei Notebooks, mehrere Kalender und viel Arbeit im Homeoffice können dafür schon reichen. Schwierig wird es spätestens dann, wenn in beiden Betrieben gleichzeitig etwas Dringendes ansteht.
Termine kollidieren, Rückmeldungen verzögern sich und Aufgaben bleiben liegen. Der zweite Job mag eine Weile verborgen bleiben. Doch irgendwann fällt dieser «Schwindel» auf.
Arbeit: Was Betriebe und Angestellte tun können
Für Unternehmen liegt der sinnvollste Hebel deshalb nicht in möglichst lückenloser Überwachung. Wichtiger sind klare Absprachen darüber, wann jemand erreichbar sein muss und welche Ergebnisse erwartet werden. Wer regelmässig mit seinem Team über Aufgaben und Auslastung spricht, merkt meist früh, wenn die Arbeitsmenge dauerhaft nicht mehr zusammenpasst.

Für Angestellte ist vor allem entscheidend, eine zusätzliche Tätigkeit nicht einfach als Privatsache abzutun. Nebenjobs sind grundsätzlich erlaubt. Sie werden dann problematisch, wenn Konkurrenz entsteht, die Leistung im Hauptjob leidet, Arbeitszeitvorschriften verletzt werden oder eine vertragliche Meldepflicht missachtet wird.
In der Regel ist man immer besser dran, seinen Arbeitgeber vorab zu fragen. Am besten ist es hier, eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. So hat man auch später etwas in der Hand.
Die gesundheitliche Rechnung
Unterschätzt wird bei alldem schnell die körperliche Belastung. Zwei Vollzeitstellen bedeuten mehr Stress. Schlaf, Bewegung, Freizeit und soziale Kontakte geraten dann leicht unter Druck. Der Körper kann damit anfangs gut umgehen, merkt aber die Überbelastung oft schon nach wenigen Wochen.

Zunächst werden nur kleinere Fehler bemerkt, doch irgendwann vermischen sich die erste und die zweite Arbeit. Am Ende kann es durchaus passieren, dass sich beide Arbeiten überschneiden oder man sie durcheinanderbringt. Bevor es so weit kommt, ist es besser, mit dem Chef zu sprechen.













