Arbeit: So sieht faire Bezahlung in der Schweiz aus
Der Lohn hängt in der Schweiz stark davon ab, wo und in welcher Branche jemand arbeitet. Ein Urteil und ein Referendum bringen nun neue Bewegung ins Thema.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gilt kein nationaler Mindestlohn, dafür ein Mix kantonaler Regeln.
- Ein Bundesgerichtsurteil und ein Referendum entscheiden über die tiefsten Löhne.
- Faire Bezahlung hängt vom Kanton und der Arbeitsstelle ab.
Wer in der Schweiz Arbeit sucht, stösst auf eine Lücke im Gesetz. Die Schweiz kennt bis heute keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn, und daran dürfte sich so rasch nichts ändern.
Wer heute wissen will, was ihm mindestens zusteht, muss deshalb zuerst den Arbeitsort und danach die eigene Branche prüfen. Denn die Lohnuntergrenzen unterscheiden sich innerhalb des Landes teilweise um mehrere Franken pro Stunde.
Hier gelten kantonale Mindestlöhne
Kantonale Mindestlöhne gelten heute in Genf, Neuenburg, Jura, im Tessin und in Basel-Stadt, jeweils eingeführt nach einer kantonalen Volksabstimmung. Genf liegt mit rund 24,59 Franken pro Stunde an der Spitze und gilt damit als Rekordhalter.
Im Tessin beginnen die Ansätze je nach Wirtschaftszweig bei etwa 20 Franken, Basel-Stadt liegt bei rund 22,20 Franken. Die Stadt Luzern führte auf Anfang 2026 als erste Gemeinde einen eigenen kommunalen Mindestlohn ein.

Zürich und Winterthur hatten schon 2023 zugestimmt, doch Wirtschaftsverbände blockierten die Umsetzung während Jahren auf dem Rechtsweg. Im Juni 2026 erklärte das Bundesgericht die beiden kommunalen Verordnungen für gültig und verwies dabei ausdrücklich auf die Gemeindeautonomie. Vorgesehen sind 23,90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur.
Die Mehrheit wird über Branchenverträge geschützt
Neben den staatlichen Vorgaben besteht ein zweites, deutlich älteres System, das im Alltag oft wichtiger ist. Gesamtarbeitsverträge regeln Löhne, Ferien, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten für ganze Branchen und werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt.

Im Bauhauptgewerbe, im Gastgewerbe oder in der Reinigung sind die Lohnuntergrenzen auf diesem Weg festgelegt. Sie liegen oft über dem kantonalen Minimum. Für viele Angestellte ist deshalb nicht der Wohnkanton entscheidend, sondern der Vertrag, der für ihre Arbeit gilt.
Was die Lohnstatistik über tiefe Löhne verrät
Wie das Bundesamt für Statistik in der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung von 2024 zeigt, lag der Medianlohn bei 7024 Franken brutto pro Monat für eine Vollzeitstelle. Die Erhebung stützt sich auf die Angaben von rund 2,9 Millionen Angestellten und erscheint alle zwei Jahre.

Gleichzeitig verdienten rund elf Prozent der Angestellten weniger als 4683 Franken und arbeiteten damit zu einem sogenannten Tieflohn. Betroffen sind über 600'000 Personen, besonders häufig im Detailhandel, im Gastgewerbe und bei den persönlichen Dienstleistungen.
Was ein Mindestlohn bewirken kann
Weil der Kanton Genf früh handelte, liegen dort inzwischen Daten über die Folgen vor. Wie die Universität Genf und die Haute école de gestion Genève in einer Studie von 2026 schreiben, sank der Anteil der zu tief bezahlten Stellen deutlich.

Zwischen 2020 und 2022 ging er von rund sieben auf vier Prozent zurück. Die grosse Mehrheit der Betriebe hat die Vorgabe übernommen. Der Genfer Mindestlohn entspricht dabei etwa 60 Prozent des kantonalen Medianlohns im privaten Sektor. Er liegt damit unter der international üblichen Tieflohnschwelle.
Auf die Arbeitslosigkeit hatte die Einführung insgesamt keinen grossen Effekt, wie die Forschenden festhalten. In einzelnen Branchen wie der Reinigung bremste sie allerdings die Schaffung neuer Stellen.
Arbeit: Was faire Bezahlung bedeutet
Für Angestellte lohnt sich ein Blick auf drei Ebenen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Zuerst zählt die Regelung im Kanton oder Gemeinde, dann der Gesamtarbeitsvertrag der Branche und schliesslich der individuelle Arbeitsvertrag.

Wer im Stundenlohn angestellt ist, sollte zusätzlich die Zuschläge für Ferien und Feiertage kontrollieren, denn diese Beträge kommen zwingend auf den Stundenansatz hinzu.
Insgesamt bleibt zu sagen: Erwerbsfähige sollen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können. Fair bezahlte Arbeit heisst in der Schweiz also vor allem, dass ein volles Pensum ohne ergänzende Sozialhilfe zum Leben reicht.













