Arbeit: Ferien und ans Büro denken?

Angestellte Schweiz
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Olten,

Ferien sind zur Erholung und Angestellte haben ein Recht auf Ferien. Wir fassen für euch die rechtlichen Hintergründe zusammen.

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Arbeit beiseite legen und Ferien geniessen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmende sind nicht verpflichtet, Emails in den Ferien zu bearbeiten.
  • Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass man sich erholen kann.
  • Krank in den Ferien? Es braucht ein Attest.

Die einen oder anderen kennen das Problem: Man kommt aus den Ferien zurück und das Postfach quillt über. Da liegt der Gedanke nahe, schon vorab etwas aufzuräumen, kurz reinzuschauen und das eine oder andere Mail rasch zu erledigen.

Studien zeigen: Genau das tun viele Arbeitnehmende. Sie greifen auch in den Ferien zum Smartphone, lesen geschäftliche E-Mails und beantworten sie.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Von Arbeitnehmenden darf nicht erwartet werden, dass sie unmittelbar nach den Ferien auf dem neuesten Stand sind, was ihr Postfach angeht. Ferien sind Erholungszeit und die Aufarbeitung des Postfachs gehört zur Arbeitszeit danach.

«Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeit so zu organisieren, dass man sich in den Ferien entspannen kann – und dass man bei der Rückkehr gegebenenfalls ausreichend Zeit hat, sich auf den neuesten Stand zu bringen», sagt Pierre Derivaz, Rechtsanwalt bei Angestellte Schweiz.

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Neues erleben und in den Ferien abschalten ist das Beste, um sich zu erholen. - zVg

Konkret bedeutet das: Arbeitnehmende sind nicht verpflichtet, in den Ferien geschäftliche E-Mails zu lesen und zu beantworten und geschäftliche Telefonate abzunehmen. Ferien sind dazu da, dass sich Arbeitnehmende erholen können. Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmende in dieser Zeit bei vollem Lohn von ihrer Arbeitspflicht befreit sind.

Betriebliche Notfälle

In betrieblichen Notfällen kann es sein, dass Mitarbeitende ins Geschäft zurückgerufen werden müssen. Dies sollte aber die absolute Ausnahme sein. Unterschiede in den Hierarchiestufen gibt es nicht.

Der Erholungszweck gilt für alle Mitarbeitenden. Aber: für Vorgesetzte gelten etwas höhere Massstäbe in Bezug auf die Vorbereitung vor den Ferien und Erreichbarkeit während der Ferien.

In den Ferien krank

Bei ärztlich attestierter Krankheit werden die Ferientage nicht angerechnet. Im Ausland ist ein Attest aus einem anerkannten Krankenhaus empfehlenswert, denn dies führt später zu keinen Diskussionen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmende die Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich melden.

So gelingt das Abschalten in den Ferien

• Sauber übergeben: Offene Aufgaben vor der Abreise erledigen oder weitergeben.

• Smartphone organisieren: Push-Nachrichten aus und E-Mails nur zu einer festen Zeit checken, statt ständig nebenbei.

• Kopf beschäftigen: Etwas Neues lernen oder erleben verdrängt Arbeitsgedanken zuverlässiger als blosses Nichtstun.

Körper mitnehmen: Bewegung, frische Luft und Schlaf holen das Nervensystem aus dem Daueralarm.

• Rückkehr planen: Den ersten Tag als Puffer freihalten und ohne Meetings verlängert das Ferienfeeling.

Liest du deine E-Mails, wenn du in den Ferien bist?

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