Gesetz

Neues Gesetz für die Annahme von Geschenken an Genfer Staatsräte

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Genève,

In Genf unterliegt die Annahme von Geschenken von Mitgliedern des Staatsrates künftig einem klaren gesetzlichen Rahmen. Das neue Gesetz, das am Donnerstagabend vom Grossen Rat mehrheitlich akzeptiert worden ist, geht auf die Affäre Maudet zurück.

Der Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet hatte nach einer umstrittenen Reise nach Saudi-Arabien eine Krise in der Rhone-Stadt ausgelöst. Die Turbulenzen waren nun Auslöser einer neuen Gesetzesvorlage. (Archivbild)
Der Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet hatte nach einer umstrittenen Reise nach Saudi-Arabien eine Krise in der Rhone-Stadt ausgelöst. Die Turbulenzen waren nun Auslöser einer neuen Gesetzesvorlage. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Gesetz sei durch die umstrittene Reise von FDP-Staatsrat Pierre Maudet nach Saudi-Arabien nötig geworden, sagte Pierre Eckert, Mitglied der Grünen Fraktion im Genfer Grossen Rat, am Donnerstag.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mitglieder des Staatsrates im Rahmen ihrer Funktion Spenden weder annehmen noch erbitten dürfen. Sie dürfen dagegen weiter Geschenke von geringer Bedeutung annehmen, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Gepflogenheiten stehen.

Der von der Vereinigten Linken vorgelegte Gesetzestext war jedoch im Laufe der Debatten verwässert worden. Der FDP-Parlamentarier Pierre Conne hatte die ursprüngliche Version als übertrieben beurteilt. Die Linke wolle nur ihre Revanche-Gelüste befriedigen.

Laut Pierre Bayenet, dem Abgeordneten der Vereinigten Linken, kann bereits dann von Korruption gesprochen werden, wenn es sich um ein kleines Geschenk ohne Gegenleistung handelt. Das Gesetz habe zum Ziel, die Mitglieder des Staatsrates zu schützen. Es erlaube der Regierung, sich auf das Gesetz zu berufen, um ein Geschenk ablehnen zu können, ohne als unhöflich angesehen zu werden.

Laut der Genfer FDP-Staatsrätin Nathalie Fontanet unterliegt die Exekutive bereits vielen Regeln. Dazu gehöre es, persönliche Geschenke im Wert von mehr als 100 Franken nicht anzunehmen und Gaben, die diesen Betrag übersteigen, der Staatskanzlei zu übergeben. Die neue Bestimmung orientiert sich an der Bundespraxis.

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