Bundesgericht

Bundesgericht heisst Rekurs von Genfer FDP-Politiker Brandt gut

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat einem Rekurs des Genfer FDP-Gemeindepolitikers Simon Brandt gegen eine Entscheidung der Genfer Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Simon Brandt
Simon Brandt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht gibt dem Rekurs von Simon Brandt statt.
  • Das Gericht hat entschieden, dass Brandts Recht auf Anhörung verletzt wurde.
  • Gegen Brandt wurde eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingreicht.

Das Bundesgericht hat einem Rekurs des Genfer FDP-Gemeindepolitikers Simon Brandt gegen eine Entscheidung der Genfer Staatsanwaltschaft stattgegeben. Es kommt zum Schluss, dass sein Recht auf Anhörung verletzt wurde.

Brandt hatte am 5. März 2020 eine Beschwerde gegen einen Polizeibeamten und gegen Unbekannt wegen Amtsmissbrauchs eingereicht. Er beabsichtigte, die Bedingungen seiner Verhaftung und seines Verhörs im Dezember 2019 im Rahmen einer Untersuchung wegen Verstosses gegen das Amtsgeheimnis anzuprangern.

Bundesgericht lässt Berufung zu

Am 26. Oktober forderte Brandt den Ausstand dieses Polizeibeamten und aller Mitglieder der Brigade, die an dieser Intervention teilgenommen hatten. Er kritisierte den ersteren dafür, einen Analysebericht über Computergeräte erstellt zu haben, die während der Suche beschlagnahmt worden waren, als er selbst im März Gegenstand der Beschwerde war. Der Antrag wurde im Dezember von der Genfer Staatsanwaltschaft abgelehnt.

simon Brandt
Der FDP-Politiker Simon Brandt. - Keystone

Das Bundesgericht lässt laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Berufung des Politikers zu. Indem die Staatsanwaltschaft die Position des Polizeibeamten zum Antrag auf Ablehnung nicht weitergegeben habe, sei Brandts Recht auf Anhörung verletzt worden. Und dies, obwohl diese Antwort allgemeiner Natur war. Der Entscheid wurde deshalb aufgehoben und an die Staatsanwaltschaft zur Neubeurteilung zurück geschickt.

Entscheid angefochten

Brandt war im vergangenen Herbst per Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Amtsgeheimnis verurteilt worden. Er hat diesen Entscheid allerdings angefochten, womit der Fall vor Gericht geht.

Die Justiz beschuldigt den ehemaligen Vertrauten des entmachteten Staatsrates Pierre Maudet, den Medien einen vertraulichen Bericht über die Auslagen des Personals der Stadt Genf zugespielt zu haben.

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