Runder Tisch soll Lösung für Finanzierung finden
Die SGK-N ist auf beide Bundesratsentwürfe zur Pflegeinitiative eingetreten: ein Gesetz zu Arbeitsbedingungen und die Revision des Gesundheitsberufegesetzes.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ist im Rahmen der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative zwar auf die beiden Entwürfe des Bundesrates eingetreten: Auf ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Revision des Gesundheitberufegesetzes.
In ihrer Mitteilung vom Freitag bedauerte sie allerdings, dass der Entwurf des Bundesrates keine Vorschläge zur Finanzierung der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen enthält. Sie habe deshalb die Verwaltung beauftragt, einen Runden Tisch mit allen involvierten Akteuren einzuberufen.
Bessere Bedingungen durch kürzere Höchstarbeitszeit
Dieser soll für die Finanzierung der Massnahmen mehrheitsfähige Lösungen finden. Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege mit einer kürzeren Höchstarbeitszeit pro Woche von 45 Stunden, besser vorhersehbaren Diensten und Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge verbessern.