Zwei Jahre Freiheitsentzug für Sudans Ex-Machthaber al-Baschir wegen Korruption
Gut acht Monate nach seinem Sturz ist Sudans langjähriger Machthaber Omar al-Baschir wegen Korruption zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.

Das Wichtigste in Kürze
- 75-Jähriger muss wegen Gewaltverbrechen mit weiteren Verfahren rechnen.
Der 75-Jährige müsse die Strafe in einer speziellen Hafteinrichtung für Senioren verbüssen, urteilte der zuständige Richter am Samstag in der sudanesischen Hauptstadt Khartum. Wegen seines hohen Alters sei al-Baschir gemäss dem sudanesischen Recht nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Richter Al-Sadek Abdelrahman sprach al-Baschir der Korruption und des Besitzes ausländischer Devisen schuldig. Er solle diese Strafe jedoch erst antreten, wenn in einem anderen Prozess das Urteil gesprochen worden sei. In dem Verfahren wird al-Baschir vorgeworfen, die Tötung von Demonstranten während der Proteste vor seinem Sturz angeordnet zu haben. Solange das Verfahren anhängig sei, bleibe al-Baschir in Haft, erläuterte Abdelrahman.
In dem seit August laufenden Korruptionsverfahren ging es um 25 Millionen Dollar (22 Millionen Euro), die der frühere Machthaber kurz vor seinem Sturz vor gut acht Monaten aus Saudi-Arabien erhalten hatte. Al-Baschir hatte gestanden, insgesamt 90 Millionen Dollar bekommen zu haben. Allerdings wies er den Vorwurf der Korruption zurück.
Ein Teil der Summe wurde nach al-Baschirs Sturz in verschiedenen Währungen in dessen Haus gefunden - 6,9 Millionen Euro, gut 350.000 Dollar und 5,7 Millionen sudanesische Pfund (umgerechnet rund 115 Millionen Euro). Richter Abdelrahman ordnete die Beschlagnahmung des Geldes an.
Al-Baschir hatten in dem Verfahren mehr als zehn Jahre Haft gedroht. Er verfolgte die Urteilsverkündung wie schon zuvor zahlreiche Anhörungen in einem Metallkäfig im Gerichtssaal. Seine Anwälte kritisierten den Prozess als «politisch» motiviert und kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Ex-Machthaber selbst liess über einen seiner Anwälte mitteilen, er wünsche von niemandem Gnade oder «Straferleichterung», weil er ein Offizier der Armee sei. Vor dem Gericht in Khartum zeigten sich dutzende Anhänger al-Baschirs wütend über das Urteil. In den Strassen war ein hohes Aufgebot an Sicherheitskräften unterwegs, um Gewalt zu verhindern.
Al-Baschir, der sein Land fast 30 Jahre lang autoritär regierte, war im April nach monatelangen Protesten von der Armee gestürzt worden. Im Mai wurde Anklage erhoben wegen des Tods von Demonstranten bei den regierungskritischen Protesten, die zu seinem Sturz führten. Zudem wird er beschuldigt, an einer «Verschwörung» zum Putsch im Jahr 1989 beteiligt gewesen zu sein, durch den er an die Macht gelangte.
Gegen den Ex-Machthaber liegt auch ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vor. Dort werden dem 75-Jährigen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Krisenregion Darfur vorgeworfen. Die amtierende Regierung Sudans hat jedoch noch nicht über eine Auslieferung an den IStGH entschieden. Im Darfur-Konflikt wurden rund 300.000 Menschen getötet, etwa 2,5 Millionen ergriffen die Flucht.
Auch die sudanesische Staatsanwaltschaft leitete nach eigenen Angaben Ermittlungen wegen Tötungsdelikten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen al-Baschir ein. Auf einige der Verbrechen, die dem früheren Machthaber zur Last gelegt werden, stehe die Todesstrafe, erläuterte die Staatsanwaltschaft.