Termin abgesagt: Arzt verlangt 850 Fr. No-Show-Gebühr
Nach einem familiären Notfall sagt ein Patient eine Magenspiegelung kurzfristig ab. Der Arzt stellt ihm dafür eine happige Rechnung – und lehnt jede Kulanz ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Patient erhielt nach kurzfristiger Absage beim Arzt eine Rechnung über 850 Franken.
- Die Patientenorganisation hält eine pauschale No-Show-Gebühr in dieser Höhe für kritisch.
- Gebühren seien nur zulässig, wenn ein realer, verhältnismässiger Schaden entstand.
Nach längerer Wartezeit hatte Ingo S.* endlich einen Termin für eine Magenspiegelung bekommen. Doch ein familiärer Notfall zwang ihn, kurzfristig in sein Heimatland zu reisen. Weniger als 24 Stunden vor dem Eingriff sagte er den Termin daher ab.
Was folgte, machte ihn sprachlos: Der Arzt stellte ihm eine sogenannte No-Show-Gebühr von satten 850 Franken in Rechnung.
«Mir ist bekannt, dass Ärzte in der Schweiz für kurzfristige Absagen Gebühren erheben dürfen. Aber ich wusste nicht, dass diese so hoch ausfallen können», schreibt der Deutsche auf Reddit.
Der Patient wandte sich daraufhin an die Praxis. Er bat um einen neuen Termin und darum, die Gebühr zu erlassen oder zumindest deutlich zu reduzieren.
Doch der Arzt beharrte S. zufolge auf der vollständigen Zahlung. Ausserdem habe er die Arzt-Patient-Beziehung für «zerrüttet» erklärt und eine weitere Behandlung abgelehnt.
Patientenorganisation: «Kulanz wäre hier angebracht»
Für die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) ist der Fall klar problematisch. Geschäftsführerin Susanne Gedamke hält gegenüber Nau.ch fest: «Eine pauschale Stornierungsgebühr von 850 Franken für eine nicht wahrgenommene Magenspiegelung ist als sehr kritisch zu beurteilen.»
Zwar sei zulässig, dass Ärzte bei sehr kurzfristigen Absagen einen finanziellen Schaden geltend machen.
«Aber die Höhe muss verhältnismässig und begründbar und der Ausfall real entstanden sein», sagt Gedamke. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Termin nicht neu vergeben werden konnte.

Gerade bei familiären Notfällen erwartet die SPO Zurückhaltung. «Kulanz wäre hier angebracht», sagt Gedamke. Medizinische Leistungen beträfen Menschen oft in belastenden Lebenssituationen.
Ein striktes Festhalten an Gebühren, ohne die konkreten Umstände zu berücksichtigen, sei daher «nicht sachgerecht», so die Patientenschützerin. «Notfälle sind nicht planbar und sollten auch nicht wie ein gewöhnlicher Terminausfall behandelt werden.»
Keine fixe 24-Stunden-Regel im Gesetz
Rechtlich stellt die SPO zudem klar: Eine fixe 24-Stunden-Regel existiert in der Schweiz nicht. Bei der Frist handle es sich zwar um eine branchenübliche Praxis, aber keine gesetzliche Grundlage.
«Es darf zudem nicht automatisch der volle Behandlungspreis verrechnet werden, sondern nur der effektiv entstandene Ausfall.»
Bei der SPO gehen hin und wieder Anfragen zu überhöhten Stornierungsgebühren ein. Ein flächendeckendes Systemproblem sehe man aber nicht, sagt Gedamke.
Betroffenen rät sie, Rechnungen nicht ungeprüft zu bezahlen. Denn: «Eine Ausfallgebühr ist kein rechtlicher Automatismus.»
Stattdessen sollten Patientinnen und Patienten eine schriftliche Begründung der Rechnung verlangen. Daraus muss hervorgehen, wie sich der eingeforderte Betrag zusammensetzt. «Dann sollte man das Gespräch mit der Praxis suchen.»
FMH: Entscheidend ist immer der einzelne Fall
Der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte FMH will den konkreten Fall nicht bewerten.
Präsidentin Yvonne Gilli sagt zu Nau.ch: «Ob die 850 Franken gerechtfertigt sind, können wir nicht beurteilen, da immer der konkrete Einzelfall massgebend ist.»
Entscheidend sei, ob Patientinnen und Patienten ihr Fernbleiben verschuldet haben. Waren sie objektiv verhindert, etwa bei Krankheit oder Unfall, müssten Ärzte das Risiko tragen und könnten nichts in Rechnung stellen.
Auch bei aussergewöhnlichen familiären Umständen könne «es gerechtfertigt sein, auf Stornierungsgebühren zu verzichten», sagt Gilli.
Auch hier komme es auf den Einzelfall an. Die FMH empfiehlt, Das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu suchen.
No-Show kann Ärzten Schaden von hunderten Franken verursachen
Gleichzeitig seien Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten, etwa indem sie andere Patienten vorziehen, so Gilli.
Je nach Untersuchung könne ein Ausfall aber teuer sein. Wenn etwa ein MRI-Slot blockiert sei oder eine fachspezifische Vorbereitung samt Anästhesie erfolge, sei der Schaden «offensichtlich». Und könne «mehrere hundert Franken betragen».

Im Rahmen der Rechtsberatung erhalte die FMH «vereinzelt» Anfragen von Mitgliedern und Patientinnen und Patienten zum Umgang mit versäumten Arztterminen.
«Ein strukturelles Problem können wir derzeit nicht erkennen», sagt Gilli. Entsprechend sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf.















