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Regierung will Emissionsziel für 2030 auf minus 65 Prozent CO2 verschärfen

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Deutschland,

Die Bundesregierung will das Emissionsziel für 2030 auf minus 65 Prozent CO2 verschärfen.

Fabrikschornsteine
Fabrikschornsteine - AFP/Archiv

Das kündigten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch als einen zentralen Punkt des geplanten neuen Klimaschutzgesetzes an, über das in der Regierung im Grundsatz Einigkeit bestehe. Bis 2040 sollen die Emissionen demnach um 88 Prozent unter dem Stand von 1990 liegen.

Klimaneutralität soll den Angaben zufolge in Deutschland im Jahr 2045 erreicht werden, fünf Jahre früher als bislang vorgesehen. Der Gesetzentwurf sei «so gut wie fertig», sagte Schulze. Sie sprach von einem «fairen Angebot», das «mehr Generationengerechtigkeit» bedeute und bei dem gemäss den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht «Lasten in die Zukunft verlegt» würden.

Scholz kündigte an, die Vorlage solle bereits kommende Woche vom Kabinett beschlossen und möglichst in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es gehe um «ein ehrgeiziges Klimaschutzgesetz, das allerdings auch machbar ist». Es bedeute mehr Planungssicherheit und solle auch die künftige Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und Arbeitsplätze sichern.

Nachdrücklich pochten Scholz und Schulze auf einen rascheren Ausbau erneuerbarer Energien. «Die ganze künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft hängt an der Verfügbarkeit von mehr erneuerbarem Strom», sagte der Finanzminister. Die Frage, wie dieser Ausbau erreicht werde, müsse nun als erstes beantwortet werden. Sie betreffe sowohl Windkraft onshore und offshore als auch Solaranlagen «auf den Dächern in unserem Land».

Bislang hat sich Deutschland bis 2030 zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent und bis 2040 um 70 Prozent verpflichtet. Nur das erste der beiden Ziele ist auch im bisherigen Klimaschutzgesetz verankert, das nun verschärft werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden.

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