Der Prozess gegen vier Männer hat in Hamburg begonnen. Sie sollen mit Maskenlieferungen Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Blick auf die Elbphilharmonie in Hamburg.
Blick auf die Elbphilharmonie in Hamburg. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe wurden vier Männer angeklagt.
  • Der Prozess hat nun in Hamburg begonnen.
  • Mit Maskenlieferungen an das Bundesgesundheitsministerium haben sie Millionen gemacht.
  • Diese wurden aber wohl nicht richtig abgerechnet und besteuert.

Vor dem Landgericht Hamburg hat am Freitag der Prozess gegen vier Männer begonnen. Diese sollen im Zusammenhang mit Maskenlieferungen an das Bundesgesundheitsministerium Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.

Im Mai 2020 sollen die Angeklagten gut 23 Millionen Schutzmasken für rund 109 Millionen Euro an das Ministerium verkauft haben. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent sollen sie aber nicht ordnungsgemäss abgeführt haben.

Am Freitag wurde die Anklage verlesen. Den vier Männern werden unter anderem sieben Steuerhinterziehungen in einer Gesamthöhe von rund fünfeinhalb Millionen Euro zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft geht laut einem Gerichtssprecher davon aus, dass im Nachhinein Umsatzsteuer entrichtet worden sei, aber nicht in voller Höhe.

Mutmassliche Scheinrechnungen der Angeklagten

Zwar hätten die Angeklagten nachträglich entsprechende Anmeldungen abgegeben und Umsatzsteuerzahlungen entrichtet, die Anmeldungen beruhten demnach aber auf mutmasslichen Scheinrechnungen. Die Staatsanwaltschaft vertrete die Auffassung, dass schon die nicht rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung begründe.

Die Verteidiger nahmen dazu laut dem Sprecher Stellung und verwiesen darauf, dass dem Fiskus kein Schaden entstanden sei. Die Umsatzsteuer sei nachträglich in der aus ihrer Sicht richtigen Höhe bezahlt worden.

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