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Sommermärchen-Urteil: DFB legt Revision ein

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Deutschland,

Der DFB ist nicht einverstanden mit dem Urteil im Sommermärchen-Prozess. Es könnte zur Fortsetzung vor dem Bundesgerichtshof kommen.

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Richterin Eva-Marie Distler hatte scharfe Kritik am DFB geübt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der DFB legt Revision gegen die Verurteilung im Sommermärchen-Prozess ein.
  • Wegen Steuerhinterziehung wurde eine 110'000 Euro Busse ausgesprochen.

Das gerichtliche Nachspiel um das WM-Sommermärchen von 2006 geht womöglich weiter. Der Deutsche Fussball-Bund hat gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro wegen Steuerhinterziehung fristgerecht Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt.

Das bestätigte der DFB, nachdem das Landgericht Frankfurt am 25. Juni das Urteil gefällt hatte.

Weiteres Vorgehen hängt von schriftlichen Urteilsgründen ab

«Eine abschliessende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB, wie angekündigt, nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit», hiess es weiter vom grössten Sportverband der Welt. Für das Einlegen der Revision war dem DFB eine Woche Zeit geblieben.

Der DFB war zu einer Zahlung von 130.000 Euro verurteilt worden, 20.000 Euro waren dem Verband wegen einer «rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung» erlassen worden. Der DFB müsse zudem die Kosten für das Verfahren tragen, hatte das Landgericht entschieden. Das Urteil war am 34. Prozesstag verkündet worden.

Richterin: «Katastrophales Bild» des DFB bei der Aufarbeitung

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verband vorgeworfen, in der Affäre um die Fussball-Weltmeisterschaft vor 19 Jahren Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bussgeld von 270.000 Euro gefordert. «Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben», hatte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung gesagt. Sie hatte zudem betont, dass der DFB bei der Aufarbeitung der Affäre ein «katastrophales Bild» abgegeben habe.

Der DFB verwies in seiner Mitteilung darauf, dass dem Staat insgesamt kein Steuerschaden entstanden sei. Die Einnahmen aus der WM 2006 seien vollständig versteuert worden. Bei einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro hätte der steuerliche Abzug aus Sicht des Gerichts aber schon 2002 erfolgen müssen, erklärte der Verband.

Im Kern ging es in dem Verfahren um die DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.

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