Stadt Aarau schafft Transparenz bei der Politikfinanzierung
Bei den Aarauer Stadtrats- und Einwohnerratswahlen im Herbst müssen Kandidierende erstmals ihre Wahlkampfausgaben offenlegen.

Bei den Neuwahlen des Stadtrats und des Einwohnerrats in Aarau im Herbst müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Aufwendungen erstmals offenlegen. Der Stadtrat hat die entsprechende Bestimmung in der Gemeindeordnung und das Reglement per 1. August in Kraft gesetzt.
Sofern die voraussichtlichen Aufwendungen von Organisationen und Kandidierenden für Wahlkampagnen 5000 Franken oder mehr betragen, müssen diese für den Stadt- bis 37 Tage und für den Einwohnerrat bis 55 Tage vor dem Hauptwahltag der Stadtkanzlei gemeldet werden, wie die Stadt Aarau am Mittwoch mitteilte.
Der Meldepflicht vor den Wahlen folgt in einem zweiten Schritt eine Berichterstattung nach den Wahlen: Sofern für Wahlkampagnen 5000 Franken oder mehr aufgewendet wurden, haben Organisationen und Kandidierende über Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel innert 90 Tagen nach dem Wahltermin Bericht zu erstatten.
Mehr Transparenz durch Offenlegung
Im Rahmen der Berichterstattung sind gemäss Stadtkanzlei auch Spenden offenzulegen, ab 5000 Franken unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Spenderin beziehungsweise des jeweiligen Spenders.
Die Stimmberechtigten hiessen die Bestimmung in der Gemeindeordnung zur Transparenz der Politikfinanzierung in einer Abstimmung im November 2023 gut. Der Einwohnerrat genehmigte im vergangenen Mai des entsprechende Reglement.
Kantonale Ebene zieht nach
Auch auf kantonaler Ebene soll es im Aargau mehr Transparenz geben. Der Regierungsrat schickte vergangene Woche dem Kantonsparlament Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte zu.
Er will, dass Parteien alle Zuwendungen ab 15'000 Franken offenlegen müssen. Für kantonale Wahlen und Abstimmungen soll eine Meldepflicht ab 50'000 Franken gelten.