Vier Männer sollen Masken an das Bundesgesundheitsministerium geliefert - und dabei Steuern in Höhe von 4,5 Millionen Euro hinterzogen haben. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.
Der Hauptangeklagte (l, in Untersuchungshaft), sowie weitere Angeklagte, Anwälte und Prozessbeteiligte, stehen vor Beginn des Prozesses im Gerichtssaal. Foto: Christian Charisius/dpa
Der Hauptangeklagte (l, in Untersuchungshaft), sowie weitere Angeklagte, Anwälte und Prozessbeteiligte, stehen vor Beginn des Prozesses im Gerichtssaal. Foto: Christian Charisius/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bei Maskenlieferungen an das Bundesgesundheitsministerium müssen sich seit Freitag vier Männer vor dem Landgericht Hamburg verantworten.

Einem weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, er habe als Steuerberater Beihilfe zu einer versuchten Steuerhinterziehung geleistet.

Laut Anklage sollen der 22 Jahre alte Inhaber eines Autohandels, sein 30 Jahre alter Bruder sowie dessen gleichaltriger Geschäftspartner mehr als 23 Millionen Corona-Schutzmasken an das Ministerium geliefert haben. Den Zuschlag für den Auftrag habe die Firma im April vergangenen Jahres bekommen. Das Bundesgesundheitsministerium habe 109 Millionen Euro gezahlt, davon 17 Millionen als Umsatzsteuer.

Von der Umsatzsteuer hätten die Angeklagten jeweils einen Monat nach Erhalt Vorsteuerbeträge an das Finanzamt Hamburg-Harburg abführen müssen, erklärte der Staatsanwalt. Dies hätten sie aber unterlassen und so insgesamt 4,5 Millionen Euro hinterzogen. Als die Angeklagten im April dieses Jahren von einem Steuerstrafverfahren gegen sie erfuhren, sollen sie in nachträglichen Erklärungen Scheinrechnungen angegeben haben, die die Steuerschuld rechnerisch ausglichen. Tatsächlich hätten die Angeklagten dadurch erneut knapp eine Million Euro hinterzogen. An den kriminellen Geschäften beteiligte sich laut Staatsanwalt auch ein 45 Jahre alter Rechtsanwalt, der ebenfalls der bandenmässigen Steuerhinterziehung angeklagt ist.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StaatsanwaltGerichtSteuernCoronavirusEuro