Weil sie bei Corona-Maskengeschäften mit dem Bundesgesundheitsministerium Steuern nicht ordnungsgemäss abgeführt haben sollen, müssen sich ab Freitag (10.00 Uhr) vier Angeklagte vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die nicht ordnungsgemäss versteuerten Umsätze resultierten demnach aus umfangreichen Corona-Maskengeschäften aus dem Frühjahr 2020..

Ihnen werden unter anderem sieben Steuerhinterziehungen in einer Gesamthöhe von rund fünfeinhalb Millionen Euro wegen der Nichtabgabe und späteren Falschabgabe von Umsatzsteuererklärungen zur Last gelegt. In einem Fall blieb es laut Anklage beim Versuch.

Die nicht ordnungsgemäss versteuerten Umsätze resultierten demnach aus umfangreichen Corona-Maskengeschäften aus dem Frühjahr 2020. Im Mai 2020 sollen die Angeklagten gut 23 Millionen Schutzmasken für rund 109 Millionen Euro an das Ministerium verkauft haben. Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent sollen sie jedoch nicht ordnungsgemäss abgeführt haben, um ihren Gewinn zu erhöhen. Nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens sollen die Angeklagten dann zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht haben.

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